KDB-Tech-Update: Morgen
Hallo zusammen und herzlich willkommen zum morgendlichen Tech-Update von KDB Medienagentur! In diesem Beitrag informieren wir dich über die neuesten Entwicklungen aus der Tech-Welt. Heute dreht sich alles um Themen wie die Furcht von Google vor KI-Konkurrenz, die Auswirkungen von KI auf Instagram, den Cyber Resilience Act, die Generierung von Vektor-Icons mit KI, die Gigabit-Verordnung der EU, das neue Beschwerdeverfahren im AI Act, das Recht auf Reparatur und das neue Teams für Web von Microsoft. Also lehn dich zurück, schnapp dir einen Kaffee und lass uns loslegen!
Googles Furcht vor KI-Konkurrenz: Top-Manager treibt Mitarbeiter zu mehr Tempo an
Laut Prabhakar Raghavan, dem für die Suche, Anzeigen und E-Commerce zuständigen Senior Vice President bei Google, wird es für den Konzern immer schwieriger, das Wachstumstempo aufrechtzuerhalten. In einer Botschaft an die rund 25.000 Vollzeitangestellten in seinem Geschäftsbereich appellierte er eindringlich an seine Mitarbeiter, schneller zu arbeiten, um mit der aktuellen Entwicklung mithalten zu können. Raghavan betonte, dass die Zeiten sich geändert haben und dass die Marktrealität verlange, dass Google schneller auf die neue Konkurrenz, insbesondere aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz (KI), reagiere. Unternehmen wie OpenAI, Microsoft und Anthropic setzen Google unter Druck und erhöhen den Druck auf die Entwicklung von Googles eigenem KI-Modell Gemini.
Um diesem Druck gerecht zu werden, sollen die Google-Mitarbeiter bei der Entwicklung von Projekten auf die Tube drücken. Raghavan kündigte an, die Zeit, die für die Arbeit an bestimmten Projekten eingeplant ist, stark zu reduzieren. Dies geht einher mit den Entlassungen von Tausenden von Mitarbeitern in den vergangenen Monaten. Raghavan betonte jedoch, dass Google immer noch auf seine über die Jahre hinweg aufgebaute Reputation vertrauen könne. Die Menschen würden weiterhin Google als vertrauenswürdige Quelle betrachten, insbesondere im Zeitalter der KI.
Ein Google-Sprecher sieht die von Raghavan angesprochenen Herausforderungen als “riesige Chance” für das Unternehmen. Google hat bereits generative KI in die Suche integriert und die Suchqualität verbessert. Weitere Fortschritte in diesem Bereich sind geplant. Allerdings sind die Kosten für die KI-Entwicklung enorm und das organische Wachstum verlangsamt sich. Raghavan befürchtet zudem, dass das neue Marktumfeld für Google schwieriger wird, insbesondere aufgrund verschärfter Regulierungen wie dem Digital Markets Act der EU.
Intern plant Google, die Bürokratie abzubauen, um Projekte schneller umsetzen und auf den Markt bringen zu können. Die Führungsebene arbeitet gemeinsam mit Konzernchef Sundar Pichai an entsprechenden Lösungen. Insgesamt betonte Raghavan, dass Google noch nicht alle Herausforderungen bewältigt hat, aber entscheidend sei, wie das Unternehmen reagiert und daraus lernt.
KI: Instagram profitiert von Nackt-Apps
Eine aktuelle Recherche hat ergeben, dass Instagram Werbung für sogenannte “Nudify”-Apps schaltet. Diese Apps nutzen Künstliche Intelligenz (KI), um aus Fotos von bekleideten Personen gefälschte Nacktbilder zu generieren. Die Muttergesellschaft von Instagram, Meta (ehemals Facebook), bewirbt diese Apps in ihrer Anzeigenbibliothek.
Die Problematik der Nackt-KI-Apps ist bereits bekannt. In der Vergangenheit wurden sie unter anderem dazu verwendet, gefälschte Nacktbilder von Teenagern zu erstellen, was zu Untersuchungen und Gesetzesvorschlägen führte, um Kinder vor solchen schädlichen Anwendungen zu schützen.
Die Anzeigen für die Nackt-Apps wurden von Meta teilweise entfernt, aber auch einige mussten manuell gelöscht werden. Die Tatsache, dass Instagram eine große Reichweite hat und von vielen Jugendlichen genutzt wird, verschärft die Problematik zusätzlich.
Es ist besorgniserregend, dass solche Apps überhaupt existieren und noch dazu aktiv beworben werden. Es zeigt, wie leicht missbrauchbare Technologien Verbreitung finden und wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche über die Risiken solcher Apps aufzuklären.
Die Verantwortung liegt hier nicht nur bei den Eltern, sondern auch bei den Plattformbetreibern wie Instagram. Sie sollten verstärkt Maßnahmen ergreifen, um solche Anzeigen zu identifizieren und zu entfernen, um die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer zu gewährleisten.
Es bleibt abzuwarten, wie Instagram und andere Plattformen auf diese Problematik reagieren und welche Maßnahmen sie ergreifen, um den Missbrauch von KI-Technologien einzudämmen.
Cyber Resilience Act: Was dahintersteckt und wie du dein Unternehmen jetzt darauf vorbereitest
Der Cyber Resilience Act soll die Cybersicherheit in der Europäischen Union verbessern. Er betrifft eigentlich jedes Unternehmen, das mit Software in seinen Produkten arbeitet – Verstöße werden hart bestraft. Um das zu verhindern, solltest du dich schon jetzt vorbereiten.
Ein neues Gesetz kann Unternehmen die CE-Zertifizierung kosten: der Cyber Resilience Act (CRA). Noch ist es nicht final für die Europäische Union beschlossen, allerdings sieht Markus Fockel, stellvertretender Abteilungsleiter für sichere IoT-Systeme am Fraunhofer IEM, die Einführung als äußerst wahrscheinlich an – er sei “sicher, dass das Ding kommen wird”. Er sprach darüber im Rahmen der diesjährigen Hannover Messe.
Von dem neuen Gesetz können Hard- und Softwarehersteller betroffen sein. Vereinfacht gesagt: Wenn die Produkte Daten austauschen können, werden sie unter die Regelungen des CRA fallen. Insgesamt soll der CRA für weniger Schwachstellen sorgen, die ein Sicherheitsrisiko sein können. Für Unternehmen könnte die Reglung etwa die verpflichtende Bereitstellung von Sicherheitsupdates bedeuten, die Verbraucherschützer fordern.
Sollten Unternehmen die Reglungen nicht einhalten, droht schlimmstenfalls der Entzug der CE-Kennzeichnung. Damit darf das Produkt nicht mehr auf dem europäischen Markt verkauft werden. Auch das Leisten von Strafzahlungen könnte drohen.
Um diese Strafen zu umgehen, sollten sich Unternehmen schon jetzt auf den CRA vorbereiten. Insgesamt sollte dafür Sicherheit beim gesamten Produktdesign beachtet werden, auch bereits in der Entwicklung. Fockel hat konkrete Punkte, an denen sich dabei ein Einstieg lohnt: sowohl am Ende des Herstellungsprozesses als auch am Anfang. Hinten solle bei der Nutzungsphase begonnen werden, also in der Phase, wenn Kundinnen ein Gerät einsetzen.
Fragestellungen, die dabei zu beachten sind:
- Gibt es einen Prozess, in dem Rückmeldungen zum Produkt entgegengenommen werden?
- Wie prüfen und bewerten wir diese Rückmeldungen?
- Wie beheben wir daraus hervorgehende Sicherheitsrisiken?
- Wie veröffentlichen wir Informationen zu diesen?
Diese Systeme müssen geübt werden, damit sie im Ernstfall funktionieren. Bestenfalls wird dafür ein Product Security Incident Response Team (PSIRT) eingeführt. Kommt die Reglung, sind Unternehmen beim Erkennen von Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden verpflichtet, eine erste Warnung herauszugeben. Innerhalb von 72 Stunden müssten weitere Details folgen. Der finale Report zur Sicherheitslücke müsste dann innerhalb von 14 Tagen veröffentlicht werden.
Zu Beginn der Produktionskette sollten Unternehmen besonders auf Risikoanalyse und ‑bewertung achten. Die Kernfrage: Wo werden Bedrohungen erwartet? Je höher das Risiko bei einem Produkt ist, desto mehr Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden.
“Cybersecurity ist ein Gruppensport”, sagte Fockel dazu bei seinem Vortrag. Was er meint: Es braucht verschiedene Mitarbeiter, die gemeinsam an der Risikobewertung und den daraus abzuleitenden Sicherheitsmaßnahmen arbeiten. Möglicherweise lassen sich bei dieser Teamarbeit auch neue Sicherheitsexperten direkt im Unternehmen finden, die zukünftig als CRA-Verantwortliche arbeiten können.
Außerdem müsse für die neue Sicherheitsreglung “das Rad nicht neu erfunden werden”, so Fockel. Unternehmen könnten bereits gängige Standards nutzen und sollten sich für ihre Umsetzung auch die Best Practices anderer anschauen.
Vektor-Icons für die eigene Website generieren: Bild-KIs im Test
In dem heise online Artikel “Vektor-Icons für die eigene Website generieren: Bild-KIs im Test” geht es um die Generierung von Vektor-Icons für Websites mithilfe von generativen KIs. Der Artikel stellt drei Programme vor, die verschiedene KIs nutzen: Illustrator, Logoist 5 und Recraft.
Vektorgrafiken bieten im Vergleich zu JPGs oder PNGs einige Vorteile. Sie benötigen weniger Speicherplatz, da sie weniger Bildinformationen enthalten, und können verlustfrei skaliert werden, sodass sie auch in vergrößerter oder verkleinerter Form scharf bleiben. Daher eignen sie sich besonders gut für die Verwendung auf Websites.
Bisher war die Erstellung eigener Vektorgrafiken eine Herausforderung, insbesondere für Anfänger. Dank generativer KIs ist dieser Prozess jedoch deutlich einfacher geworden. Die getesteten Programme sind sowohl für Anfänger als auch für Profis geeignet. Es können sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch Prompts formuliert werden, um die gewünschten Icons zu generieren.
Im Rahmen des Tests wird mit jeder der drei KIs ein Icon für die Website eines imaginären Hundesalons erstellt. Hierbei soll eine minimalistische Line Art mit wenigen Farben erzeugt werden.
Der Artikel betont, dass Bild-KIs wie Midjourney mittlerweile fast fotorealistische Ergebnisse liefern können. Allerdings sind die generierten Bilder nur begrenzt bearbeitbar. Vektorgrafiken hingegen lassen sich sehr gut bearbeiten und bieten daher eine größere Flexibilität.
Abschließend wird ein Fazit gezogen, in dem die Vor- und Nachteile der einzelnen Programme und KIs diskutiert werden.
Gigabit-Verordnung: EU-Parlament ebnet Weg für schnelleren Breitbandausbau
Das EU-Parlament hat mit einer rekordverdächtigen Mehrheit von 594 Ja- und nur 7-Nein-Stimmen den Entwurf für eine Gigabit-Infrastrukturverordnung beschlossen. Das Ziel dieser Verordnung ist es, den Breitbandausbau in der gesamten EU zu beschleunigen und dabei Bürokratie, Kosten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung einer Genehmigungsfiktion: Anträge zum Netzausbau, die nicht innerhalb von vier Monaten beantwortet werden, gelten automatisch als bewilligt.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bedauert jedoch, dass die EU-Regeln in Bezug auf die Bearbeitungsfrist hinter der deutschen Vorgabe von drei Monaten zurückbleiben und somit bei der nationalen Umsetzung nicht weiterhelfen.
Gemäß dem Gigabit Infrastructure Act (GIA), auf den sich die Verhandlungsführer der EU-Gesetzgebungsgremien im Februar geeinigt haben, müssen alle neu errichteten oder größeren Umbauten unterzogenen Gebäude mit Glasfaser ausgestattet werden. Dies soll das endlose Buddeln von Straßen und Gehwegen verhindern. Um die Bauarbeiten besser zu koordinieren, sollen die Mitgliedsstaaten sogenannte “Single Information Points” (SIP) einrichten, um Informationen zu Genehmigungen und Bauarbeiten zentral und digital zugänglich zu machen. Es gibt jedoch Ausnahmen für kritische nationale Infrastrukturen (Kritis).
Im Rahmen der Verordnung müssen Netzbetreiber in der gesamten EU Konkurrenten Zugang zu Leerrohren und Masten gewähren, um die Gesamtkosten für den Ausbau zu senken. Es gibt jedoch Ausnahmen für Deutschland und Italien. In diesen Ländern können Anbieter einen Überbau bestehender Glasfasernetze ablehnen, wenn sie alternative Lösungen wie ein virtuelles Zugangsprodukt (“Bitstrom”) anbieten. Diese Ausnahmen basieren auf dem deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG), das bereits eine solche Option vorsieht. Der Branchenverband Buglas begrüßt diese Regelung, da sie Unternehmen, die Glasfasernetze bis in die Gebäude verlegen, besser berücksichtigt. Zudem wird die Öffnung und Nutzung bestehender Leitungen (Open Access) gefördert.
Seit 2019 gibt es in der EU Begrenzungen für zusätzliche Gebühren bei Anrufen, SMS und Datennutzung im Ausland. Diese Regelung läuft am 14. Mai aus. Der GIA sieht vor, dass die Preisobergrenzen vorerst weiter gelten, aber ab 2029 keine zusätzlichen Gebühren für Kommunikation innerhalb der EU mehr erhoben werden dürfen. Vorher wird die EU-Kommission jedoch noch Vorschriften zum Schutz der Anbieter vor Betrug erlassen.
Um eine Gesetzeslücke zu schließen, tritt der GIA bereits drei Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, anstatt erst nach 20 Tagen. Der Entwurf muss noch durch den EU-Ministerrat, was für den 29. April geplant ist. Ansonsten hätten Telecom-Anbieter Mitte Mai vorübergehend höhere Gebühren erheben können.
Verbraucherschützer fordern einfaches Beschwerdeverfahren im AI Act
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Vorschläge zur Umsetzung der neuen EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) präsentiert. Dabei liegt dem Verband besonders am Herzen, dass Verbraucher bei Beschwerden zu KI-Anwendungen möglichst nur einen Ansprechpartner haben. Die zukünftige nationale Aufsichtsbehörde sollte demnach für das gesamte Beschwerdeverfahren zuständig sein. Zusätzlich fordert der vzbv die Einrichtung eines unabhängigen nationalen KI-Beirats bei der Kontrollstelle, um zivilgesellschaftliche Interessen zu berücksichtigen. Dieser Beirat soll die zentrale Instanz beraten und Stellungnahmen sowie Empfehlungen veröffentlichen.
Des Weiteren wünscht sich der vzbv privilegierte Informationsansprüche gegenüber den zuständigen Marktaufsichtsbehörden. Als Vorbild hierfür dient der Beirat des Digital Services Coordinators nach dem Digitale-Dienste-Gesetz zur DSA-Implementierung. Der KI-Beirat sollte ausgewogen besetzt sein und Vertreter aus dem Wirtschaftszweig, Start-ups, Mittelstand, Zivilgesellschaft und Wissenschaft beinhalten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Verbot von biometrischen Erkennungssystemen im öffentlichen Raum. Der vzbv fordert, dass der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung an öffentlich zugänglichen Orten wie Tankstellen und Einkaufszentren auch für private Akteure untersagt werden sollte. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass diese Technik nicht nur fehleranfällig ist, sondern auch ein nicht tolerierbares Risiko für die Privatsphäre der Betroffenen darstellt. Zudem soll deutsches Recht Strafen für sämtliche Verstöße vorsehen.
Deutschland muss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des AI-Acts nationale Behörden oder Stellen benennen, die die Einhaltung der Pflichten für KI-Betreiber zum Schutz der Grundrechte überwachen oder durchsetzen. Dazu zählen unter anderem Nichtdiskriminierung, das Recht auf Privatsphäre und Verbraucherschutz. Die Gleichstellungs- und Datenschutzbehörden sollten dabei auch die Expertise von Verbraucherschutzorganisationen einbeziehen.
Der vzbv fordert diese Maßnahmen, da die Zeit bis zum Inkrafttreten des AI Acts im Frühjahr 2025 drängt. Es ist wichtig, dass effektive Aufsichtsstrukturen etabliert werden, um den Schutz der Verbraucher in Bezug auf KI-Anwendungen sicherzustellen.
EU-Parlament beschließt Recht auf Reparatur und Ökodesign-Gesetz
Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit einen Entwurf für eine Richtlinie zum Recht auf Reparatur verabschiedet. Diese Richtlinie gilt für Produkte, für die bereits im EU-Recht Reparaturanforderungen mit dem Ökodesign-Ansatz bestehen. Dazu zählen unter anderem Smartphones, Tablets, Server, Bildschirme, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Schweißgeräte. Bald sollen auch Staubsauger hinzukommen. Allerdings konnten sich die EU-Länder nicht darauf einigen, Fahrräder in die Liste aufzunehmen.
Die Richtlinie verpflichtet Verkäufer, Reparaturen anzubieten, wenn Produkte während der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist versagen. Der Anspruch auf Reparatur verlängert sich um ein Jahr, wenn Verbraucher sich für ein Ersatzangebot entscheiden. Hersteller wiederum müssen öffentlich über ihre Reparaturleistungen informieren und angeben, wie viel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. Zudem müssen Originalteile zu einem angemessenen Preis bereitgestellt werden. Hersteller dürfen es nicht erschweren, Reparaturen durch unabhängige Werkstätten zu ermöglichen, zum Beispiel durch Verträge, technische oder Softwareeinstellungen.
Jeder EU-Mitgliedsstaat muss mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen, zum Beispiel Gutscheine, Kurse, Informationskampagnen oder die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Reparaturleistungen. In Deutschland gibt es bereits Appelle, einen bundesweiten Reparaturbonus für Elektrogeräte einzuführen.
Neben dem Recht auf Reparatur hat das EU-Parlament auch eine neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet. Diese soll die Reparierbarkeit von Produkten in der Herstellungsphase, Langlebigkeit und Recycling fördern. Die Verordnung berücksichtigt Praktiken im Zusammenhang mit vorzeitiger geplanter Obsoleszenz. Ziel ist es, ressourcensparende, langlebige und energieeffiziente Produkte auf den Markt zu bringen. Die Verordnung gilt grundsätzlich für fast alle Warenkategorien, wie zum Beispiel Geschirrspüler, Fernseher, Telefone, Laptops, Fenster und Ladegeräte. Autos sind von der Verordnung jedoch ausgenommen, da für sie bereits einschlägige Vorschriften in anderen Gesetzen gelten.
Die Richtlinie zum Recht auf Reparatur und die Ökodesign-Verordnung werden nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im 2. Quartal in Kraft treten.
Nach Cyberangriff droht US-Bevölkerung großer Datenleak
In einem aktuellen Vorfall wurde die Online-Plattform “Change Healthcare” Opfer eines Cyberangriffs. Der Versicherungskonzern UnitedHealth Group räumt ein, dass der Angriff potenziell “einen erheblichen Teil der Menschen in den USA betreffen” könnte. Allerdings wurden keine genauen Zahlen zu den betroffenen Personen genannt. United Health schätzt, dass es mehrere Monate dauern wird, um betroffene Kunden zu identifizieren und zu benachrichtigen. Um möglicherweise Betroffene über den Vorfall zu informieren, wurde eine Hotline eingerichtet.
Obwohl es Hinweise darauf gibt, dass persönliche und Gesundheitsdaten von einem erheblichen Teil der US-Bevölkerung abgeflossen sind, gibt es bisher keine Beweise dafür, dass Arztakten oder vollständige Krankengeschichten kompromittiert wurden. Das Unternehmen überwacht jedoch weiterhin das Darknet, um festzustellen, ob noch mehr Daten online veröffentlicht wurden. Es sind 22 Screenshots aus angeblich abgezogenen Dateien im Darknet aufgetaucht, von denen einige sensible Informationen enthalten. Bisher wurden jedoch keine weiteren Daten veröffentlicht.
UnitedHealth hat zugegeben, dass es Lösegeld gezahlt hat, um die Offenlegung von Patientendaten zu verhindern. Der Angriff wurde vermutlich von der Ransomware-Gruppe AlphV (auch bekannt als Blackcat) durchgeführt, die auch das Lösegeld erhalten hat. Eine weitere kriminelle Gruppe namens RansomHub hat mutmaßlich persönliche Patientendaten aus dem Datenleck veröffentlicht und ebenfalls ein Lösegeld gefordert. RansomHub behauptet, als einzige Zugriff auf die Daten zu haben.
Der Cyberangriff hat bereits hohe Kosten verursacht. Im ersten Quartal 2024 betrug der Schaden bereits 1 Milliarde US-Dollar, und für das gesamte Jahr wird erwartet, dass er sich auf 1,6 Milliarden US-Dollar beläuft. Die Auswirkungen des Vorfalls sind nicht nur in Apotheken im ganzen Land spürbar, sondern betreffen auch Krankenhäuser des US-Militärs weltweit.
Bereits seit Februar kämpfen Apotheken in den USA aufgrund des Vorfalls mit IT-Störungen. Die Cybersecurity and Infrastructure Agency (CISA) und das FBI haben Maßnahmen ergriffen, und auch das Weiße Haus hat Druck auf UnitedHealth ausgeübt.
Change Healthcare ist die größte Plattform für den Datenaustausch im US-Gesundheitssystem. Über die Plattform werden Daten zwischen Ärzten, Apotheken, Gesundheitsdienstleistern und Patienten ausgetauscht, und auch Transaktionen finden dort statt.
Microsoft: Neues Teams für Web nun auch für Firefox, Safari – und unter Linux
Microsoft hat angekündigt, dass das neue Teams für Web jetzt auch für die Webbrowser Firefox und Safari sowie das Betriebssystem Linux verfügbar ist. Mit dieser Neuerung entfallen die bisherigen Tricks und Kniffe, um Teams auf diesen Plattformen nutzen zu können. Die neue Version von Teams für Web ist nun allgemein verfügbar.
Die neuen Versionen von Teams für Web werden schrittweise eingeführt. Microsoft hat bereits im April begonnen, die Software zu verteilen. Seitdem steht das neue Teams für Web für Firefox unter Linux, macOS und Windows zur Verfügung. Zudem bietet Microsoft es auch für Safari unter macOS an. Nutzer von Linux können neben Firefox auch Microsoft Edge oder Google Chrome mit Unterstützung für progressive Web-Apps (PWA) nutzen, um das neue Teams für Web zu verwenden.
Die Nutzung der neuen Version ist laut Microsoft ganz einfach. Man muss lediglich die Webseite teams.microsoft.com aufrufen und dann in die linke obere Ecke der App klicken, wo sich der Umschalter “Testen Sie das neue Teams” befindet. Bei Bedarf kann man auch wieder in den klassischen Teams-Modus zurückwechseln, indem man in der rechten oberen Ecke unter dem eigenen Profil die entsprechende Option auswählt. Um sich erfolgreich anzumelden, kann es notwendig sein, in den Browsereinstellungen Cookies bestimmter Microsoft-Domains zuzulassen. Microsoft bietet hierfür eine Anleitung an. Zudem muss der Browser auf einem Desktop-Computer ausgeführt werden, einschließlich Laptops. Microsoft unterstützt nur die “drei neuesten Versionen” der Webbrowser.
Microsoft betont, dass die Web-Version von Teams “nahezu paritätige Featureparität mit dem neuen Desktop-Client” bietet. Dennoch gibt es einige Einschränkungen. So bietet die Web-App keine gleichzeitige Verfügbarkeit und Benachrichtigungen über mehrere Konten und Mandanten. Zudem gibt es keine Pop-up-Fenster für Chat- und Kanalinhalte. Die Videohintergrund- und Avatar-Effekte sind ebenfalls nicht verfügbar, abgesehen von der Hintergrundunschärfe.
In einem kurzen Test konnte mit einem privaten Microsoft-Konto keine Unterschiede festgestellt werden. Bei einem Business-Konto wird entweder direkt beim Login die Umschaltung auf Teams für Web 2.0 angeboten oder der beschriebene Umschalter steht zur Verfügung.
Microsoft hat außerdem einen Artikel veröffentlicht, der den Zeitplan für das Ende des “klassischen” Teams sowohl als App als auch als Web-Version und die automatische Umstellung auf das neue Teams erläutert. Der automatische Umstieg hat bereits Ende März begonnen.