KDB-Tech-Update – Gesetzesentwurf, Datenschutz, KI-Entwicklungen und mehr!

KDB-Tech-Update: Morgen

Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,

wir begrüßen euch herzlich zum morgendlichen KDB-Tech-Update. Heute haben wir wieder spannende Themen für euch zusammengestellt, die die Tech-Welt bewegen. Freut euch auf Neuigkeiten aus der KI-Branche, aktuelle Entwicklungen im Bereich Datenschutz, Warnungen vor potenziellen Sicherheitslücken und interessante Erkenntnisse aus der Forschung. Also schnappt euch einen Kaffee und lasst uns starten!

Warum dieser Gesetzesentwurf die KI-Branche verändern könnte

Ein US-amerikanischer Gesetzesentwurf könnte die KI-Branche grundlegend verändern. Bisher ist es oft nicht bekannt, welche Daten in KI-Trainingssätzen genutzt werden. Dies betrifft vor allem generative KI-Dienste, die Texte, Bilder und Videos erzeugen und dabei auf große Datensätze zurückgreifen. Oft enthalten diese Datensätze urheberrechtlich geschützte Werke, deren Urheber jedoch nicht wissen, ob und wann ihre Werke in solchen Datensätzen verwendet werden.

Um für mehr Transparenz zu sorgen, hat der US-amerikanische Abgeordnete Adam Schiff einen neuen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Dieser verlangt von KI-Unternehmen, offenzulegen, welche urheberrechtlich geschützten Inhalte in ihren Trainingsdaten verwendet werden. Die Idee hinter dem Gesetzesentwurf ist es, die Kreativität im Zeitalter der KI zu respektieren und technologischen Fortschritt mit Fairness zu verbinden.

Der Gesetzentwurf soll nicht nur für neue KI-Unternehmen gelten, sondern auch rückwirkend in Kraft treten. Unternehmen wie OpenAI hätten dann 180 Tage Zeit, um die in ihren Trainingsdaten verwendeten Werke offenzulegen. Neue Unternehmen müssten ihre Trainingsdaten mindestens 30 Tage vor Veröffentlichung ihres KI-Dienstes durch Bereitstellung eines Links zum entsprechenden Datensatz offenlegen.

Mit dem neuen Gesetz könnten Künstler aktiv nach ihren Werken in den Trainingsdaten suchen und gegebenenfalls Schritte gegen unerlaubte Verwendung unternehmen. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht würden mit einer Strafe von mindestens 5.000 US-Dollar geahndet.

Adam Schiff betont jedoch, dass dies lediglich ein erster Schritt sei und weitere Maßnahmen folgen könnten. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Gesetzesentwurf entwickeln wird und welche Auswirkungen er letztendlich auf die KI-Branche haben wird.

EuGH-Generalanwalt: Datenschutzaufsicht muss bei DSGVO-Verstoß einschreiten

In einem aktuellen Rechtsstreit in Hessen soll der Europäische Gerichtshof klären, wie die zuständigen Aufsichtsbehörden bei einem festgestellten Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) reagieren müssen. Der EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe ist der Ansicht, dass eine Datenschutzbehörde zum Einschreiten verpflichtet ist, jedoch hängen die Konsequenzen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

In dem konkreten Fall geht es um einen Kunden einer Sparkasse, der den damaligen hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) eingeschaltet hatte. Eine Mitarbeiterin der Sparkasse hatte mehrmals unbefugt auf die Daten des Kunden zugegriffen, was von der Sparkasse selbst der Datenschutzbehörde gemeldet wurde. Der Datenschutzbeauftragte stellte einen Verstoß gegen die DSGVO fest, hielt jedoch ein Einschreiten gegen die Sparkasse für nicht geboten, da diese bereits Disziplinarmaßnahmen gegen die Mitarbeiterin ergriffen hatte.

Der Kunde reichte daraufhin beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eine Klage ein und verlangte Sanktionen gegen die Sparkasse. Er argumentierte unter anderem, dass der Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld hätte verhängen müssen. Die Wiesbadener Richter haben daraufhin den EuGH zu den Befugnissen und Pflichten der Aufsichtsbehörde befragt.

In seinen Schlussanträgen führt Generalanwalt Pikamäe aus, dass die Aufsichtsbehörde Maßnahmen ergreifen müsse, um den Verstoß zu beheben und die Rechte der betroffenen Person zu schützen. Er betont jedoch, dass die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen gewissenhaft und im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO ausüben müsse. Eine Geldbuße könne zu hoch gegriffen sein, insbesondere wenn die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle bereits Abhilfe geschaffen habe. Eine Verwarnung könne ausreichend sein.

Die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts sind nicht bindend, jedoch werden sie oft vom Gericht berücksichtigt. Das endgültige Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Coinbase warnt EU-Kunden vor iPhone-Sideloading

Die Kryptobörse Coinbase hat ihre Kunden in Europa vor den Risiken des iPhone-Sideloadings gewarnt. Mit dem iOS 17.4 Update ist es erstmals möglich, alternative App-Marktplätze auf dem iPhone zu installieren. Coinbase weist darauf hin, dass Betrüger dadurch gefälschte Versionen der Coinbase-App veröffentlichen könnten, die auf den ersten Blick schwer zu erkennen sind. Dies könnte dazu führen, dass finanzielle Vermögenswerte abgefangen werden. Daher rät Coinbase seinen Kunden, die App nur aus dem offiziellen App Store von Apple herunterzuladen und zu aktualisieren. Die Coinbase-App dient auch als Wallet für Kryptowährungen.

Es ist unklar, ob es bereits konkrete Vorfälle gab, die zu dieser Warnung geführt haben, oder ob es sich um eine rein theoretische Möglichkeit handelt. Obwohl es seit Anfang März möglich ist, alternative App-Läden auf dem iPhone zu installieren, gibt es bisher nur einen alternativen App-Marktplatz, der nur für Firmenkunden zugänglich ist. Andere Anbieter wie AltStore und Setapp stehen in den Startlöchern, sind aber noch nicht verfügbar. Mit dem iOS 17.5 Update wird es zudem möglich sein, Apps direkt von der Webseite eines Anbieters herunterzuladen. Apple wird diese direkt von Webseiten oder anderen App-Marktplätzen vertriebenen Apps jedoch prüfen, sowohl automatisiert als auch durch Mitarbeiter, um mögliche Betrugsversuche zu erkennen. Apple wird jedoch nicht mehr inhaltlich eingreifen.

Für Entwickler, die ihre Apps per Sideloading vertreiben möchten, sind hohe Hürden zu überwinden. Apple erfordert eine zweijährige Mitgliedschaft im Entwicklerprogramm mit gutem Ansehen sowie eine beliebte App mit mindestens 1.000.000 Downloads im Vorjahr innerhalb der EU.

Es ist wichtig, dass Nutzer von Kryptowährungen wie Coinbase auf die Sicherheit ihrer Wallets achten und Apps nur aus vertrauenswürdigen Quellen herunterladen. Die Warnung von Coinbase vor dem iPhone-Sideloading ist ein wichtiger Hinweis, um Betrug und finanzielle Verluste zu vermeiden.

KI-Update Deep-Dive: Künstliche Intelligenz verändert die Medizin

In unserem KI-Update Deep-Dive werfen wir heute einen Blick auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin, insbesondere in der Radiologie. Prof. Dr. Felix Nensa, Leiter des Instituts für Künstliche Intelligenz in der Medizin am Universitätsklinikum Essen, forscht bereits seit vielen Jahren an der Schnittstelle von Medizin und Informatik. Er erkannte schon früh das Potenzial von KI für die Radiologie, insbesondere bei der Bilderkennung mit neuronalen Netzen.

Nensa und sein Team betreiben an der Uniklinik Essen eine zentrale Informations- und Datenplattform, die sowohl der Forschung als auch der Patientenversorgung dient. Die Nutzung einer solchen Plattform ist für die KI von großer Bedeutung, da sie auf Daten angewiesen ist. Doch mittlerweile wird eine solche Plattform auch in verschiedenen klinischen Bereichen eingesetzt, da sie völlig neue Möglichkeiten eröffnet.

In der Radiologie kommt KI bereits vielfältig zum Einsatz, oft ohne dass die Patienten es bemerken. Moderne Röntgen- oder MRT-Geräte nutzen KI-Verfahren, um Aufnahmen schneller durchzuführen, die Bildqualität zu verbessern oder die Strahlendosis zu reduzieren. Auch bei der Bilderkennung werden zunehmend lernende Algorithmen eingesetzt. Ein Beispiel dafür ist ein System, das MRT-Aufnahmen der Wirbelsäule automatisch analysiert und zusammenführt. Bei einem Vergleichstest konnten erfahrene Radiologen nicht mehr unterscheiden, welche Bilder echt waren und welche von der KI berechnet wurden.

Nensa sieht jedoch noch viel Potenzial für den Einsatz von KI und maschinellem Lernen in der Medizin, nicht nur in der Radiologie. Er betont, dass ein Großteil der ärztlichen Tätigkeit heute aus Dokumentation und dem Suchen von Informationen in Patientenakten besteht. Wenn solche Aufgaben an KI-Systeme delegiert werden könnten, hätten Ärzte wieder mehr Zeit für den zwischenmenschlichen Kontakt mit ihren Patienten. Dadurch könnten letztendlich alle von einer menschlicheren Medizin profitieren.

Den kompletten Deep-Dive könnt ihr in unserem Podcast “KI-Update” von Heise hören, in dem wir gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen geben. Am Freitag beleuchten wir zudem mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

Das war es auch schon für den morgendlichen Teil des KDB-Tech-Updates. Wir hoffen, euch mit interessanten und relevanten Informationen versorgt zu haben. Bleibt gespannt auf weitere Neuigkeiten und startet gut in den Tag!

Bis zum Abend,

euer KDB-Team

Dieser Artikel wurde durch eine KI generiert und dient lediglich der Unterhaltung. Dieser Artikel soll aufzeigen, was durch künstliche Intelligenz möglich ist.