KDB-Tech-Update – ChatGPT, iOS 18, Datenschutzcockpit, Inkognito-Feature, Amazon-Untersuchung, Patientenakte

Guten Morgen zum KDB-Tech-Update!

Herzlich willkommen zu unserem morgendlichen Tech-Update von der KDB Medienagentur GmbH! Heute haben wir spannende Themen für euch: Wir zeigen euch, wie ihr mit ChatGPT eure PDF-Dokumente analysieren könnt, welche neuen Funktionen iOS 18 mit sich bringt, wie eine Software die Emotionen von Tennisspielern erkennt, und warum das Datenschutzcockpit ein echter Gamechanger für die öffentliche Verwaltung ist. Also, schnappt euch euren Kaffee und los geht’s!

PDF-Analyse mit ChatGPT: So fasst ihr lange Dokumente zusammen

Habt ihr ein PDF mit Hunderten Seiten und wisst nicht, wie ihr den Inhalt schnell und effektiv zusammenfassen sollt? In einem Artikel von t3n wird erklärt, wie ihr mithilfe von ChatGPT eine PDF-Analyse durchführen könnt.

Wer regelmäßig mit umfangreichen wissenschaftlichen Studien arbeitet, kennt das Problem: Das PDF-Dokument ist mehrere Hundert Seiten lang und es gestaltet sich schwierig, den Inhalt auf die wesentlichen Thesen und Ergebnisse zu reduzieren. Hier kann ChatGPT helfen, indem es die Analyse des PDFs übernimmt.

Um ein PDF mit ChatGPT zu analysieren, müsst ihr zunächst das PDF auf euren Computer oder euer Smartphone laden. Anschließend ruft ihr die App oder die Webversion von ChatGPT auf und loggt euch ein. Solltet ihr noch keinen Account haben, müsst ihr einen erstellen. In der Prompt-Leiste könnt ihr dann das PDF hochladen und ChatGPT die Analyse durchführen lassen. Dabei könnt ihr beispielsweise ChatGPT auffordern, das PDF zusammenzufassen und sich dabei an die Gliederung innerhalb des Dokuments zu halten.

Es wird jedoch empfohlen, die zusammengefassten Daten von ChatGPT kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu überprüfen, da es vorkommen kann, dass die KI Falschinformationen ausspuckt. Besonders wenn die Daten für weiterführende Arbeiten benötigt werden, ist es wichtig sicherzustellen, dass sie korrekt sind.

Insgesamt bietet die Nutzung von ChatGPT zur Analyse von PDF-Dokumenten eine effiziente Möglichkeit, um lange Texte schnell und übersichtlich zusammenzufassen. Dennoch ist Vorsicht geboten, um die Richtigkeit der Informationen zu gewährleisten.

Apple iOS 18: Neue Funktionen und Einschränkungen je nach iPhone-Modell

Voraussichtlich im Herbst wird Apple iOS 18 zum Download bereitgestellt. Das Update bringt viele neue Funktionen, jedoch werden nicht alle iPhone-Besitzer:innen in den Genuss der vollen Bandbreite kommen. iOS 18 kann auf allen Geräten installiert werden, die nicht älter sind als das iPhone XS aus dem Jahr 2018.

Der größte Clou von iOS 18 ist Apple Intelligence, das KI-Schreibtools, benutzerdefinierte Bilderstellung mit Image Playground und benutzerdefinierte Emojis bietet. Die neue Siri wird durch die Integration von ChatGPT deutlich leistungsfähiger. Für die Nutzung von Apple Intelligence benötigt man jedoch ein iPhone 15 Pro oder ein iPhone 15 Pro Max. Ein iPhone 12 ist für eine weitere Funktion erforderlich.

Eine interessante Neuerung ist die Möglichkeit in der Notiz-App Notes Live-Audiotranskripte von Aufnahmen erstellen zu lassen. Des Weiteren wird das iPhone inklusiver, indem die neue Bedienungshilfe Eye Tracking eingeführt wird. Diese Funktion erfordert mindestens ein iPhone 12 oder ein iPhone SE der dritten Generation und soll Nutzer:innen mit körperlichen Einschränkungen ermöglichen, ihr iPhone oder iPad komplett mit den Augen zu steuern.

Eine weitere Funktion, Music Haptics, die auf einem iPhone 12 verfügbar ist, richtet sich vor allem an Menschen mit Hörschädigungen. Die Taptic Engine des iPhones wird mit den abgespielten Songs synchronisiert und gibt Vibrationsmuster und Tippimpulse aus, um die Musik spürbarer zu machen.

Für das freihändige Aufschließen von Türen benötigen iPhones einen Ultrabreitbandchip, den Apple seit dem iPhone 11 verwendet. John Giannandrea, Apples KI-Chef, erklärte in einem Live-Podcast, dass ältere iPhones aufgrund technischer Gründe nicht in der Lage sind, die KI-Modelle effizient auszuführen.

Es bleibt also festzuhalten, dass Apple iOS 18 viele spannende Funktionen mit sich bringt, aber nicht alle auf älteren iPhone-Modellen verfügbar sein werden.

Bundesrat macht Weg frei für Datenschutzcockpit im Zuge der Registermodernisierung

Der Bundesrat hat kürzlich den Weg für die Einführung eines Datenschutzcockpits (DSC) im Rahmen der Registermodernisierung freigemacht. Dieses neue System soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, digital und unkompliziert nachzuvollziehen, wann und aus welchen Gründen Daten zwischen öffentlichen Stellen und Behörden ausgetauscht werden. Die Basis dafür bildet die Verwendung der Identifikationsnummer (IDNr) als Bürgernummer in der öffentlichen Verwaltung.

Die Zuständigkeitsverordnung des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass das Bundesverwaltungsamt (BVA) für die Errichtung und den Betrieb des DSC verantwortlich sein wird. Diese Verordnung dient auch als „verfassungsrechtliche Kompensation“, da die Steuer-ID als Bürgernummer in rund 50 relevanten Datenbanken von Bund und Ländern eingeführt wird.

Ursprünglich umstritten, wird die Einführung der Steuer-ID als Bürgernummer nun von der Ampel-Koalition unterstützt. Das DSC soll den Bürgerinnen und Bürgern eine einfache Übersicht über Datentransfers bieten, die unter Nutzung der IDNr zwischen Behörden stattfinden. Dabei werden auch Bestandsdaten der Verwaltungsregister angezeigt.

Das Bundesverwaltungsamt wird das Datenschutzcockpit stufenweise erweitern. Aktuell befindet sich das Projekt in der Umsetzungsphase, wobei die erste Ausbaustufe eines Pilotprojekts bereits abgeschlossen wurde. Zukünftige Schritte umfassen die Anzeige von Bestandsdaten und die Etablierung von „Steuerungswerkzeugen“, mit denen Bürger direkt Kontakt mit den zuständigen Behörden über das DSC aufnehmen können.

Die konkrete Umsetzung des DSC erfolgt durch die Bremer Finanzsenatsverwaltung, die eng mit dem Bundesverwaltungsamt zusammenarbeitet. Der Produktivbetrieb des Cockpits soll nach Inkrafttreten der Verordnung starten, wodurch Nutzer in der Lage sein werden, Datenübertragungen von angebundenen Registern auf Basis der IDNr abzurufen.

Tennis meets KI: Diese Software erkennt „affektive Zustände“ der Spieler

In einem aktuellen Forschungsprojekt haben Wissenschaftler:innen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Universität Duisburg-Essen eine Software entwickelt, die mithilfe neuronaler Netze die „affektiven Zustände“ von Tennisspielern während des Spiels anhand ihrer Körpersprache erkennen kann. Im Gegensatz zu früheren Arbeiten, bei denen Videos von Schauspieler:innen für das KI-Training verwendet wurden, lernte diese Software aus den Aufzeichnungen realer Tennisspiele. Die Details zu dieser Forschung sind in einem Paper für die Fachzeitschrift Knowledge Based Systems beschrieben.

Die Forscher:innen wollten zeigen, dass technische Probleme bei der Emotionserkennung gelöst werden können. Obwohl sie mögliche Anwendungen ihrer Technologie im Gesundheitssektor und der Sicherheit im Autoverkehr erwähnen, sehen andere Expert:innen das Potenzial für einen viel größeren Markt. Besonders seitdem große KI-Modelle entwickelt wurden, die künstlich erzeugten Stimmen emotionalen Ausdruck verleihen können, könnte eine Software, die menschliche Gefühle zuverlässig erkennen kann, den Dialog mit künstlicher Intelligenz auf eine neue Ebene heben.

Allerdings ist der Forschungszweig der technologischen Emotionserkennung umstritten. Einerseits gibt es Datenschutzbedenken und Vorbehalte von Bürgerrechtler:innen gegen die Anwendung von Emotionserkennung, beispielsweise als Lügendetektor. Andererseits gibt es in der wissenschaftlichen Gemeinschaft eine kontroverse Diskussion über die wissenschaftlichen Grundlagen der Emotionserkennung, insbesondere bezüglich der Frage, ob aus dem Gesichtsausdruck eines Menschen eindeutig auf seine Gefühle geschlossen werden kann.

Die Software der Forscher:innen vom KIT erkennt „affektive Zustände“ – positiv oder negativ sowie ruhig oder erregt – von Tennisspielern anhand ihrer Körpersprache. Hierbei wurden Sequenzen aus realen Tennisspielen von Amateursportler:innen verwendet, um typische Körpersignale wie jubelnde Arme, Kopfschütteln oder verschiedene Gehgeschwindigkeiten zu extrahieren. Das Modell konnte affektive Zustände mit einer Genauigkeit von bis zu 69 Prozent identifizieren, wobei die Forscher:innen betonen, dass auch menschliche Beobachter:innen nicht besser abschneiden würden.

Es bleibt jedoch noch unklar, ob das System mit Videos anderer Spieler:innen funktionieren würde, da der Datensatz relativ klein ist und unter konstanten Bedingungen aufgenommen wurde. Die Forscher:innen betonen die Notwendigkeit, ethische und rechtliche Fragen im Bezug auf Datenschutz und den potenziellen Missbrauch von Daten im Voraus zu klären.

Neues Inkognito-Feature in der Google-App könnte peinliche Suchmomente verhindern

In der Google-App gibt es möglicherweise bald ein neues Inkognito-Feature, das dabei helfen könnte, peinliche Suchmomente zu verhindern. Schon bisher war es relativ einfach, in der Google-App auf dem Smartphone in den Inkognitomodus zu wechseln, der einige Vorteile bietet.

Während man im Inkognitomodus ist, werden besuchte Websites nicht im Verlauf des Browsers gespeichert, Cookies und andere Site-Daten werden gelöscht, sobald das Inkognitofenster geschlossen wird, und Informationen wie Suchanfragen oder Anmeldedaten werden nicht gespeichert. Zudem werden die Daten von der regulären Browsersitzung getrennt, was besonders praktisch ist, wenn man auf mehreren Konten gleichzeitig angemeldet sein möchte. Auch Suchanfragen und der Verlauf werden nicht im Google-Konto gespeichert, selbst wenn man im Browser angemeldet ist.

Bisher konnte man in der Google-App den Inkognitomodus aktivieren, indem man auf sein Profilbild in der oberen rechten Ecke klickt oder das App-Icon gedrückt hält, bis das Kontext-Menü erscheint und dort die Inkognitosuche auswählt.

In der neuesten Beta-Version der Google-App für Android wurde jedoch eine neue Schaltfläche für den Inkognitomodus entdeckt, die angezeigt wird, sobald man mit dem Tippen in den Suchschlitz beginnt. Dies könnte die spontane Entscheidung erleichtern, die nächste Suchanfrage unbemerkt abzusetzen. Es ist jedoch noch unklar, ob und wann diese Funktion in einer öffentlichen Version der Google-App verfügbar sein wird, da Google-Entwickler Funktionen oft testen und verwerfen.

Eine potenzielle weitere Änderung könnte darin bestehen, dass der erklärende Text unter den Icons am unteren Bildschirmrand entfernt wird, um die Benutzeroberfläche aufgeräumter aussehen zu lassen.

Es bleibt spannend zu beobachten, ob und wann diese neuen Funktionen in der Google-App tatsächlich eingeführt werden.

EU-Kommission fühlt Amazon wegen Empfehlungssystemen auf den Zahn

Die EU-Kommission hat am 5. Juli ein Auskunftsverlangen an Amazon gemäß Artikel 67 des Digital Services Act (DSA) gerichtet. Dabei fordert sie Informationen über die Maßnahmen, die Amazon zur DSA-Umsetzung ergriffen hat. Besonders im Fokus stehen die Transparenz von algorithmischen Empfehlungssystemen und deren Parameter. Amazon muss bis zum 26. Juli die geforderten Informationen vorlegen.

Die Anfrage bezieht sich vor allem auf Eingabefaktoren, Signale, Informationen und Metadaten, die für die Empfehlungssysteme verwendet werden. Zudem muss Amazon darlegen, welche Optionen Nutzern zur Verfügung stehen, um sich gegen die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen durch Tracking zu entscheiden.

Amazon muss die EU-Kommission auch über die Online-Schnittstelle des Werbearchivs für den Amazon Store informieren. Amazon hatte versucht, dies gerichtlich zu verhindern, jedoch ohne Erfolg. Der Europäische Gerichtshof wies den Antrag zurück.

Falls Amazon gegen den DSA verstößt, drohen scharfe Sanktionen mit Geldstrafen von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes. Amazon hat angekündigt, eng mit der Kommission zusammenarbeiten zu wollen.

Die EU-Kommission hat bereits ähnliche Anfragen an andere Plattformen geschickt und erste Verfahren eingeleitet. Zuletzt richtete sie vergleichbare Auskunftsverlangen an chinesische E-Commerce-Größen wie Temu und Shein.

Elektronische Patientenakte: Schlecht gemachte Technik befeuert Diskriminierung

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird bald automatisch für alle eingeführt, die nicht widersprechen. Die Daten aus der ePA sind von großer Bedeutung für Forschungsvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums. Kritiker befürchten jedoch, dass die ärztliche Schweigepflicht unter der ePA leiden könnte, insbesondere bei seltenen Erkrankungen wie HIV. Auch die Deutsche Aidshilfe äußerte Bedenken, da Patienten aktiv werden müssen, um vertrauliche Informationen in ihrer ePA zu verbergen.

Manuel Hofmann von der Deutschen Aidshilfe betont, dass Menschen über ihre Gesundheitsdaten selbst bestimmen und sich so vor Diskriminierung schützen müssen. Er kritisiert, dass die ePA aktuell nicht genügend Komfortfunktionen bietet, um eine maximale Selbstbestimmung zu gewährleisten. Das „Opt-out“-Verfahren bei der ePA wird ebenfalls kritisiert, da es die Selbstbestimmung der Patienten nicht ausreichend berücksichtigt.

Hofmann fordert, dass die ePA mehr Vertraulichkeitsstufen ermöglichen sollte, damit Patienten selektiv entscheiden können, welche Informationen für welche Ärzte sichtbar sind. Zudem plädiert er für eine einfachere und intuitivere Selbstbestimmung im Umgang mit Gesundheitsdaten. Er wünscht sich eine konstruktivere Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der ePA, indem mehr Stimmen aus der Digitalen Zivilgesellschaft und Patientenorganisationen einbezogen werden.

Die ePA sollte laut Hofmann die Möglichkeit bieten, wichtige Gesundheitsdaten an einem digitalen Ort zu versammeln, jedoch müsse die Realität des erwartbaren Nutzens für die Patienten im Fokus stehen. Er betont, dass gesellschaftliche Probleme nicht rein technisch gelöst werden können und plädiert für eine realistische Betrachtung der Potenziale der ePA.

Samsungs Galaxy Book 4 Edge getestet: Ist der Copilot-Plus-PC die Windows-Antwort auf das Macbook Air?

Der Samsung Galaxy Book 4 Edge wurde als Samsungs erstes Copilot-Plus-Notebook mit einem neuen ARM-Chip getestet. In dem Test wurde festgestellt, dass das Modell mit ARM-Prozessor eine gute Figur macht und auch softwareseitig einiges verbessert wurde. Es wird die Frage aufgeworfen, ob das Galaxy Book 4 Edge die Windows-Antwort auf Apples Macbook Air sein könnte.

Das Galaxy Book 4 Edge besticht durch seine hochwertige Hardware, wie z.B. ein tolles Display mit hoher Auflösung, ein stabiles Aluminiumgehäuse und ausreichend Anschlüsse. Auch die Leistung des Qualcomm-Snapdragon-Chips im Vergleich zu Intel- oder AMD-Chips wurde positiv bewertet. Allerdings gibt es noch Einschränkungen bei der Unterstützung von Anwendungen, die nicht alle nativ für Windows-on-ARM entwickelt wurden.

Die Akkulaufzeit des Samsung Galaxy Book 4 Edge wurde als beeindruckend beschrieben, wobei der Energieverbrauch stark von den aktiven Apps und der Displayhelligkeit abhängt. Auch die KI-Funktionalität des Copilot-Plus-PCs wurde diskutiert, wobei einige Funktionen wie Recall aufgrund von Sicherheitsbedenken noch nicht verfügbar sind. Dennoch bietet das Notebook interessante KI-Features wie die Cocreator-Funktion in der Paint-App.

Insgesamt wird das Samsung Galaxy Book 4 Edge als vielversprechende Alternative zu den Macbooks von Apple und den Intel- oder AMD-Rechnern angesehen, obwohl noch nicht alle Apps nativ unterstützt werden und die Grafikleistung der Adreno-GPU noch verbessert werden könnte.

Das war’s für heute Morgen! Stay tuned für das abendliche Tech-Update und habt einen produktiven Tag!

Dieser Artikel wurde durch eine KI generiert und dient lediglich der Unterhaltung. Dieser Artikel soll aufzeigen, was durch künstliche Intelligenz möglich ist.