Guten Morgen zum KDB-Tech-Update: Sicherheit, digitale Identität und KI mit Bodenhaftung
Ein fremder Internetverkehr läuft über Deinen Anschluss, eine präparierte Datei umgeht Windows-Warnungen, und nach Server-Updates bleiben womöglich E-Mails hängen: Der IT-Alltag liefert heute genug Stoff für den ersten Kaffee. Im morgendlichen KDB-Tech-Update schauen wir außerdem auf die geplante staatliche Digital-Wallet, Risiken automatisierter Entscheidungen und neue Möglichkeiten für lokale KI und selbst betriebene Infrastruktur. Die Frage dahinter ist immer dieselbe: Was lässt sich sinnvoll nutzen – und wo braucht es klare Kontrolle?
Fremde surfen über Deinen Anschluss: NAS und Netzwerkgeräte im Visier
Das Sicherheitsunternehmen GreyNoise hat eine Kampagne aufgedeckt, bei der mindestens 143 internetfähige Geräte in 34 Ländern kompromittiert wurden. Darunter waren NAS-Systeme und Netzwerkvideorekorder. Die Angreifer nutzten bekannte Schwachstellen und installierten darauf Pawns.app. Die Software ist an sich keine Schadsoftware; problematisch ist hier, dass sie ohne Wissen der Gerätebesitzer eingerichtet wurde.
So wurden die Anschlüsse Teil eines kommerziellen Residential-Proxy-Netzwerks: Dessen Kunden können ihren Datenverkehr über die öffentliche IP-Adresse eines betroffenen Anschlusses leiten. Für besuchte Dienste sieht die Verbindung dann so aus, als käme sie von dort. Das kann Bandbreite kosten und Videokonferenzen stören. Schwerer wiegt, dass verdächtige Aktivitäten Dritter zunächst mit der IP-Adresse des Anschlussinhabers in Verbindung gebracht werden können. Auf einigen Geräten richteten die Angreifer laut GreyNoise zusätzlich SSH-Schlüssel als weitere Zugangsmöglichkeit ein.
Was jetzt zählt: Sicherheitsupdates für NAS, Rekorder und andere Netzwerkgeräte prüfen, nicht benötigte Fernzugriffe abschalten und ungewöhnliche Verbindungen untersuchen. GreyNoise bietet eine Prüfung an, ob eine IP-Adresse zu dem beschriebenen Proxy-Netzwerk gehört; dafür ist ein Benutzerkonto erforderlich. Für Unternehmen zeigt der Fall, warum KDB beim Managed IT-Betrieb nicht nur PCs und Server, sondern auch vermeintlich unscheinbare Geräte und ihre Zugänge im Blick behält. Des isch schließlich auch IT – selbst wenn’s in der Ecke hängt und blinkt.
Microsoft-Patchday: Aktiv ausgenutzte Windows-Lücke verlangt Aufmerksamkeit
Microsoft hat mit dem aktuellen Sicherheitsupdate laut dem vorliegenden Bericht rund 1.400 Schwachstellen behoben, davon 1.102 in Windows. Besonders dringlich ist CVE-2026-96951 in der Windows-Shell: Die Lücke wird bereits aktiv gegen Windows 10 und 11 ausgenutzt. Für den Angriff muss zunächst eine präparierte Datei geöffnet werden. Sie kann etwa per E-Mail oder Messenger eintreffen, über Kollaborationsdienste verbreitet oder von einer manipulierten Website heruntergeladen werden. Die Datei kann den Mark-of-the-Web-Schutz umgehen, der Dateien aus dem Internet kennzeichnet und zusätzliche Warnungen oder Einschränkungen auslösen soll. Wie umfangreich die Angriffe derzeit sind, ist Microsoft zufolge nicht bekannt.
Der Patchday betrifft weit mehr als Arbeitsplatzrechner. Genannt werden unter anderem Windows Server, Office, SharePoint, Exchange Server, Active Directory und verschiedene Netzwerkdienste. Bei einer im Bericht aufgeführten Office-Lücke könnte bereits die Anzeige einer E-Mail im Vorschaufenster riskant sein. Hinzu kommen öffentlich bekannte Schwachstellen im .NET Framework und in MessagePack-CSharp.
Für Unternehmen heißt das: Updates zeitnah einplanen, ihren Installationsstatus kontrollieren und auch Anwendungen berücksichtigen, die nicht automatisch aktualisiert werden. Unerwartete Dateien und Installationsaufforderungen bleiben trotz Patches ein Risiko. Wie wir schon im vorherigen KDB-Tech-Update betont haben: Ein Update ist erst dann wirklich erledigt, wenn geprüft wurde, ob es installiert ist und die betroffenen Dienste anschließend funktionieren.
Exchange nach Windows-Server-Updates gestört? Ursache noch offen
Genau dieser zweite Teil ist derzeit für Exchange-Administratoren wichtig. Microsoft untersucht Berichte, wonach nach bestimmten Oktober-Updates für Windows Server Outlook im Web nicht erreichbar ist und E-Mails in Warteschlangen auflaufen. Als möglicherweise betroffene Updates nennt das Unternehmen KB5126646 für Windows Server 2025, KB5126655 für 2022, KB5126651 für 2019 und KB5126868 für 2016. Ein ursächlicher Zusammenhang ist bislang nicht bestätigt; die Exchange-Sicherheitsupdates müssen nach bisherigem Kenntnisstand nicht installiert sein, damit die Störungen auftreten.
Ein Hinweis bei der Fehlersuche ist die OWA-Meldung „MapiExceptionMdbOffline: Unable to make connection to the server“. Auch die Ereignis-ID 1006 im Anwendungsprotokoll kann auftreten. Microsoft teilte am 15. Oktober mit, dass die Untersuchung weiterläuft und noch kein Workaround verfügbar ist. Wer betroffen ist, sollte die installierten Windows-Server-Updates und die aktuellen Microsoft-Hinweise prüfen sowie Webzugriff und Mailfluss überwachen. Die separat veröffentlichten Sicherheitsupdates für Exchange Server SE, 2019 und 2016 schließen dagegen Lücken in Exchange selbst; für 2016 und 2019 ist für deren Erhalt die zweite Phase des kostenpflichtigen ESU-Programms erforderlich.
Fake-Elster-Mail: Eine Steuererstattung ist kein Grund, Kartendaten einzugeben
Die Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Elster-Mails, die eine Steuererstattung für 2025 versprechen. Ein verwendeter Betreff lautet „AW: Ihr Steuerbescheid 2025 – Erstattung bestätigt“. Wer seine Kartendaten nicht bis zum angeblichen Stichtag 25. Oktober 2026 über einen Link eingebe, verliere den Anspruch – so die Behauptung der Betrüger. Die künstliche Frist soll zum schnellen Klicken verleiten.
Die Steuerverwaltung fordert per E-Mail keine Kreditkartendaten oder PINs an. Öffne den Link daher nicht und prüfe Zweifel über offizielle Kontaktwege. Hast Du bereits Daten eingegeben, kontaktiere umgehend Bank oder Kartenanbieter, lasse die Karte gegebenenfalls sperren und kontrolliere Deine Kontobewegungen. Die Mail und Screenshots der Seite können als Belege hilfreich sein. Für Betriebe gehört zu einem guten Sicherheitsprozess auch, solche Nachrichten intern schnell melden zu können – ohne dass jemand aus Angst vor Ärger einen möglichen Fehler verschweigt.
Digitale Identität: Die d-you-Wallet braucht mehr als eine gute App
Die staatliche Digital-Wallet „d-you“ soll im Januar 2027 starten. Sie soll digitale Identitätsnachweise, amtliche Dokumente und elektronische Unterschriften auf dem Smartphone ermöglichen. Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt grundsätzlich die Aussicht auf eine schnellere Kontoeröffnung, verlangt für das geplante Digitale-Identitätengesetz aber klarere Regeln: Dürfen Banken die übermittelten Identitätsdaten ohne zusätzliche Ausweiskopie speichern? Wer haftet bei technischen Fehlern oder Betrug? Und welche Nachweise und Protokolle erhalten Institute, wenn eine Wallet zur Authentifizierung eingesetzt wird?
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Authentifizierung – wer bist Du? – und Autorisierung – gibst Du diese konkrete Zahlung frei? Die Banken warnen vor Pflichten zur Annahme fremder Wallets, solange technische Nachweise und Haftungsfragen nicht ausreichend geklärt sind. Daten- und Verbraucherschützer kritisieren zudem, dass die Wallet zum Start nicht pseudonym nutzbar sein soll. Eine Sicherheitsforscherin bemängelt die bislang fehlende öffentliche, unabhängige Bewertung wesentlicher Teile der Sicherheitsarchitektur und verweist auf Risiken durch Smartphones ohne Sicherheitsupdates.
Für die Digitalisierung von Kundenprozessen ist die Lehre klar: Eine bequeme Identitätsprüfung ist wertvoll. Sie muss aber mit Datenminimierung, verlässlichen Geräten, nachvollziehbaren Freigaben und geregelten Verantwortlichkeiten zusammenpassen. Sonst wird aus „papierlos“ bloß „ungeklärt, aber auf dem Handy“.
Automatisierte Geldwäschekontrollen: Wenn ein Risikoscore Menschen trifft
Die EU-Behörde AMLA arbeitet an Leitlinien zur Geldwäschebekämpfung; die zugrunde liegende EU-Verordnung soll ab Juli 2027 angewendet werden. Die Entwürfe regen private Akteure an, auch Algorithmen, maschinelles Lernen und KI zur Risikoerkennung zu prüfen. Zugleich nennen sie menschliche Aufsicht sowie Möglichkeiten zur Überprüfung und zum Einspruch. Bürgerrechtsorganisationen wie Privacy First und Amnesty International halten diese Vorkehrungen nicht für ausreichend und warnen vor undurchsichtigem oder diskriminierendem Profiling.
Das Grundproblem lässt sich nicht wegautomatisieren: Ein empfindlich eingestelltes System kann mehr mögliche Verdachtsfälle entdecken, stuft aber auch eher unbescholtene Menschen als auffällig ein. Als Beispiel führen Kritiker die Niederlande an, wo Banken 2024 mehr als 530.000 ungewöhnliche Transaktionen meldeten. Wie wirksam die Maßnahmen tatsächlich sind, ist laut dem im Beitrag genannten Rechnungshof jedoch nur unzureichend bekannt; aus den Angaben lässt sich keine verlässliche Fehlerquote ableiten. Rechnungsprüfer fanden außerdem Hinweise auf ungleiche Auswirkungen bei überprüften Fällen.
KDB setzt bei Prozessautomatisierung und KI deshalb auf eine nüchterne Frage: Wer überprüft eine Entscheidung, wenn sie für einen Menschen Folgen hat? Ein automatisierter Hinweis kann Arbeit unterstützen. Er ersetzt weder verständliche Kriterien noch verantwortliche Prüfung und einen Weg, Fehler zu korrigieren.
KI lokal betreiben: Das passende Modell schlägt den schönsten Benchmark
Wer Dokumente, Quellcode oder Kundendaten mit KI verarbeitet, kann lokale Modelle in Betracht ziehen, damit diese Daten auf dem eigenen Rechner bleiben. Ob das praktikabel ist, hängt allerdings von Aufgabe, Arbeitsspeicher, GPU-Kapazität und Rechenleistung ab. Die Website Whatmodel.sh soll bei der Vorauswahl helfen: Sie listet laut dem vorliegenden Beitrag mehrere hundert Sprach-, Bild- und Videomodelle und erlaubt Filter nach Einsatzbereich, Hardware und Budget pro Million Token. Angezeigt werden unter anderem geschätzter Speicherbedarf, ungefähre Geschwindigkeit und Kontextfenster.
Die Scores beruhen auf öffentlich zugänglichen Benchmarks; Bewertungsmethode, Daten und Code sollen einsehbar sein. Trotzdem bleibt ein Vergleich nur ein Ausgangspunkt. Für KDBs Arbeit mit KI zählt, ob ein Modell den konkreten Anwendungsfall zuverlässig unterstützt und zur vorhandenen Infrastruktur passt – nicht, ob es irgendwo auf einer Rangliste glänzt. Sensible Daten und interne Prozesse verdienen einen eigenen Praxistest.
KI im Recruiting und beim Programmieren: Der Mensch bleibt verantwortlich
Wie KI eine Situation schaffen kann, ohne selbst das Urteil zu fällen, zeigt ein Recruiting-Test von McKinsey in nordamerikanischen Büros. Bewerbende führen vor Ort ein etwa zehnminütiges Gespräch mit einer KI, die einen Kunden oder eine Kundin simuliert. Anwesende Menschen beobachten, ob die Kandidaten zuhören und auf neue Informationen eingehen. Die KI soll sie nicht selbst bewerten. Zunächst ist das Verfahren für Bewerbungen im Bereich Business-Analyse vorgesehen; eine Ausweitung hängt vom Ergebnis der Tests ab.
Auch im Linux-Kernel-Projekt wird über den richtigen Umgang mit KI-Werkzeugen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, den verpflichtenden „Assisted-by“-Hinweis aus Commit-Nachrichten zu entfernen und den KI-Einsatz stattdessen im begleitenden Cover-Letter zu beschreiben. Der Patch ist in einen Dokumentations-Entwicklungszweig übernommen, aber noch nicht im Mainline-Kernel. Unverändert bleibt: KI-Agenten dürfen keine „Signed-off-by“-Zeile setzen; die Verantwortung für eingereichten Code tragen Menschen.
Beide Fälle treffen einen wichtigen Punkt für Unternehmen: Entscheidend ist nicht ein dekoratives „mit KI erstellt“-Etikett, sondern ob Ergebnisse geprüft werden und Zuständigkeiten klar sind. Gerade bei Code, Kundenkommunikation und automatisierten Abläufen muss nachvollziehbar bleiben, wer am Ende die Verantwortung übernimmt.
Linux-Arbeitsplätze und selbst betriebene Infrastruktur
Microsoft erweitert Defender for Endpoint für Linux auf Desktop-Arbeitsplätze. Die Unterstützung befindet sich noch in einer öffentlichen Vorschau; ein Termin für die allgemeine Veröffentlichung wurde nicht genannt. Vorgesehen sind unter anderem Echtzeitschutz, geplante Scans, Endpoint Detection and Response, zentrale Verwaltung und Schwachstellenmanagement. Für die Nutzung ist Defender for Endpoint Plan 2 oder Microsoft 365 E5 beziehungsweise E7 erforderlich. Für Betriebe mit gemischten Windows- und Linux-Umgebungen ist das eine Option, Sicherheitsregeln zentraler zu organisieren – mit dem üblichen Vorbehalt, eine Vorschau vor dem produktiven Einsatz sorgfältig zu prüfen.
Im Infrastruktur-Bereich erweitert Talos Linux seinen bisherigen Kubernetes-Schwerpunkt. Talos 1.14 kann Container auch ohne Kubernetes starten; eine Alpha-Version von Talos Hypervisor für virtuelle Maschinen ist in Talos 1.15.0-alpha.1 enthalten. Daneben wurden mit Talos Director eine kommerzielle Rechenzentrumsplattform und mit Talos Linux for AI Pläne für lokale KI-Workloads vorgestellt. Nicht alles davon ist bereits allgemein verfügbar.
Für Unternehmen, die ihre IT selbst betreiben oder Abhängigkeiten bewusster steuern wollen, ist die Entwicklung interessant. Allerdings beantwortet die Lizenz des Betriebssystems allein noch nicht die Frage nach digitaler Souveränität: Für eine umfassende Verwaltung sind bei Talos auch kommerzielle Produkte vorgesehen; bei einer SaaS-Nutzung von Omni liegt das Cluster-Management bei einem US-Anbieter. KDB würde bei einer Infrastrukturentscheidung daher immer den gesamten Betriebsweg betrachten – von Updates und Verwaltung bis zu Verträgen und Datenflüssen.
Ältere Rechner weiterverwenden: ChromeOS Flex erst testen, dann installieren
Nicht jede Digitalisierung braucht neue Hardware. ChromeOS Flex kann für ältere PCs und Macs eine Möglichkeit sein, wenn hauptsächlich im Browser und mit Webanwendungen gearbeitet wird. Google nennt als Mindestanforderungen einen 64-Bit-x86-Prozessor, vier Gigabyte RAM, 16 Gigabyte internen Speicher und die Möglichkeit, von USB zu starten. Ob WLAN, Audio oder andere Funktionen tatsächlich laufen, lässt sich daraus allein nicht ableiten; dafür gibt es eine Liste zertifizierter Geräte.
Wichtig: Die Installation löscht den internen Speicher. Deshalb erst Daten sichern und das System vom USB-Stick ausprobieren. Wer bestimmte Windows-Programme oder lokale Anwendungen benötigt, sollte genau prüfen, ob ChromeOS Flex überhaupt zum Arbeitsablauf passt. Geräte länger zu nutzen kann sinnvoll sein – aber nur, wenn sie die benötigte Arbeit anschließend auch zuverlässig erledigen.
Physische KI: Große Pläne, kleine Beweise
Nach einem Bericht des Handelsblatts plant die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit Nvidia zum Einsatz von KI in der Industrie. Im Gespräch ist ein Betrag in dreistelliger Millionenhöhe; auch Unternehmen wie Siemens sollen sich beteiligen wollen. Im Mittelpunkt steht „physische KI“, also Systeme, die mit der realen Welt interagieren können, etwa in Robotik oder automatisierten Industrieanlagen. Eine mögliche Bekanntgabe beim Investitionsgipfel steht dem Bericht zufolge noch bevor – aus dem Plan ist also noch kein abgeschlossenes Projekt geworden.
Wie vorsichtig man Ergebnisse in diesem Feld einordnen muss, zeigt ein Experiment des Start-ups Axiom: Entwickler ließen Sprachmodelle auf einem Testparcours einen Toyota steuern. Die Ergebnisse fielen je nach Modell deutlich unterschiedlich aus; ein getestetes Modell absolvierte den Parcours vollständig, allerdings langsam. Das belegt weder sicheres autonomes Fahren im Straßenverkehr noch eine allgemeine künstliche Intelligenz. Für Unternehmen mit Automatisierungsvorhaben gilt ebenso: Ein erfolgreicher Versuch unter kontrollierten Bedingungen ist ein Anfang, kein Freifahrtschein für den Regelbetrieb.
Zum Schluss: Sicherheitslücken melden, Menschen schützen
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Bitkom fordern bei der geplanten Reform der Nachrichtendienste klare gesetzliche Regeln für staatlich entdeckte Sicherheitslücken. Aus ihrer Sicht sollte deren Behebung grundsätzlich Vorrang haben; Ausnahmen müssten nachvollziehbar abgewogen und kontrolliert werden. Außerdem wollen sie vertrauliche Meldungen an das BSI vor einer Weitergabe an Nachrichtendienste schützen. Dahinter steckt ein praktischer Sicherheitsgedanke: Wer Schwachstellen entdeckt, muss darauf vertrauen können, dass eine Meldung zur Behebung beiträgt.
Vertrauen und Aufklärung zählen auch auf Social Media. Angesichts gefährlicher Online-Challenges fordert der Bundesrat einen stärkeren strafrechtlichen Schutz Minderjähriger vor gezielter digitaler Anstiftung; beschlossen ist eine neue Regelung noch nicht. Eine Medienwissenschaftlerin warnt zugleich davor, allein auf Strafen zu setzen: Viele Challenges verbreiten sich unter Jugendlichen selbst. Gespräche, Medienkompetenz und Hilfe beim Umgang mit Gruppendruck bleiben wichtig. Wer digitale Kanäle gestaltet – auch im Marketing –, sollte Reichweite eben nie mit Verantwortung verwechseln.
Der KDB-Blick auf diesen Morgen: Geräte aktualisieren, Fernzugriffe prüfen, Maildienste nach Änderungen beobachten und bei KI oder digitalen Identitäten die Verantwortung nicht an eine Oberfläche auslagern. Gute Digitalisierung läuft nicht einfach irgendwie. Sie ist sicher, überprüfbar und für die Menschen gemacht, die sie nutzen.



