KDB-Tech-Update – Updates, Angriffe und KI sicher im Griff

Schwarz gedruckter Schriftzug „AI GENERATED“ auf weißem Hintergrund als Hinweis auf KI-generierten Inhalt.
Laptop mit Lade-/Update-Symbol und Fortschrittsbalken, daneben Smartphone; Szene zeigt KI-Update im Büroarbeitsplatz.

Guten Abend zum KDB-Tech-Update: Updates, Angriffe und KI brauchen einen klaren Plan

Schön, dass Du beim abendlichen KDB-Tech-Update dabei bist. Heute geht es um eine bereits ausgenutzte Windows-Lücke, mögliche Probleme nach Server-Updates und Cyberangriffe, deren Folgen weit über die IT-Abteilung hinausreichen. Außerdem schauen wir auf eine besonders tückische Sparkassen-Phishingmasche, neue Schutzfunktionen für Android, die geplante digitale Ausweis-Wallet und die Frage, wie Unternehmen KI mit sensiblen Daten sinnvoll einsetzen. Das sind auch die Themen unseres Podcast-Überblicks: viel Technik, aber vor allem Entscheidungen, die im Alltag funktionieren müssen.

Der rote Faden? Ein Häkchen bei „Sicherheit aktiviert“ reicht halt nicht. Entscheidend sind gepflegte Systeme, überprüfte Zugänge und Prozesse, die auch dann tragen, wenn etwas schiefgeht.

Microsoft-Patchday: Eine Windows-Lücke wird bereits ausgenutzt

Microsoft hat mit seinen aktuellen Sicherheitsupdates rund 1.400 Schwachstellen geschlossen, davon 1.102 in Windows. Besonders wichtig ist CVE-2026-96951: Die Lücke in der Windows-Shell betrifft Windows 10 und 11 und wird laut Microsoft bereits aktiv ausgenutzt. Wie häufig Angriffe stattfinden, ist nicht bekannt.

Für einen Angriff muss eine betroffene Person eine speziell präparierte Datei öffnen. Die kann per E-Mail oder Messenger kommen, in Teams oder Slack geteilt werden oder auf einer manipulierten Website zum Download bereitstehen. Die Schwachstelle kann den sogenannten Mark of the Web umgehen – also jene Kennzeichnung, über die Windows Dateien aus dem Internet normalerweise mit Warnungen, geschützter Ansicht oder einer Blockierung behandelt.

Auch abseits dieser Lücke ist der Patchday umfangreich: Betroffen sind unter anderem Windows-Server-Versionen, Office, SharePoint, Active Directory, Exchange Server und Netzwerkdienste. Bei einer als kritisch eingestuften Office-Lücke, CVE-2026-88156, kann laut dem bereitgestellten Bericht schon das Anzeigen einer E-Mail im Vorschaufenster für einen Angriff ausreichen. Zwei weitere Schwachstellen waren bereits öffentlich bekannt: eine im .NET Framework, die Sicherheitsfunktionen umgehen kann, und eine in MessagePack-CSharp, die für Überlastungsangriffe genutzt werden kann.

Für Unternehmen heißt das: Prüfe, welche Systeme betroffen sind, ob Updates tatsächlich installiert wurden und welche Anwendungen möglicherweise manuell gepflegt werden müssen. Nicht mehr unterstützte Software erhält keine neuen Sicherheitskorrekturen und gehört auf den Prüfstand. KDB kann als IT-Systemhaus und Managed Service Provider dabei unterstützen, den Überblick über Geräte, Anwendungen und Update-Stände zu behalten. Wie wichtig diese laufende Pflege ist, war bereits Thema in unserem vorherigen Tech-Update zu Sicherheitsupdates und digitalen Identitäten.

Exchange nach Windows-Updates: Sicherheit und Verfügbarkeit gemeinsam prüfen

Ausgerechnet rund um den Oktober-Patchday untersucht Microsoft auch mögliche Probleme auf Exchange-Servern nach bestimmten Windows-Server-Updates. Administratoren berichten, dass Outlook im Web nicht erreichbar ist und sich E-Mails in Warteschlangen sammeln. Microsoft nennt die Updates KB5126646 für Windows Server 2025, KB5126655 für Server 2022, KB5126651 für Server 2019 und KB5126868 für Server 2016 als möglicherweise betroffen.

Eine bestätigte Ursache oder einen technischen Zusammenhang hat Microsoft bislang nicht genannt. Die Probleme können auch auftreten, wenn die separaten Exchange-Sicherheitsupdates dieses Monats nicht installiert wurden. Nach Microsofts Warnung vom 15. Oktober war zu diesem Zeitpunkt noch kein Workaround bekannt.

Das ist kein Argument, Sicherheitsupdates grundsätzlich liegenzulassen. Es ist ein Argument für kontrolliertes Patchmanagement: Änderungen vorbereiten, die Erreichbarkeit wichtiger Dienste anschließend prüfen und Meldungen des Herstellers beobachten. Denn ein geschlossener Angriffsweg hilft wenig, wenn geschäftskritische E-Mail-Prozesse unbemerkt ausfallen.

Berlin und Fehmarnbelt: Wenn Cyberangriffe den Betrieb treffen

Nach dem Angriff auf Teile des Berliner Verwaltungsnetzes sieht die Senatskanzlei die akute Gefährdung in den untersuchten Bereichen als gebannt an. Seit dem 13. August seien dort keine weiteren Angriffe festgestellt worden; eine dauerhafte Infiltration des Netzes sei dem Angreifer nicht gelungen. Abgeschlossen ist der Fall damit nicht. Das Land wertet weiterhin entwendete Daten aus, verstärkt Schutzmaßnahmen und verfolgt den Vorfall strafrechtlich.

Wie stark IT-Störungen in reale Abläufe eingreifen können, zeigte bereits die zeitweise Trennung zweier Senatsverwaltungen vom Landesnetz: Wohngeldzahlungen konnten nicht wie vorgesehen abgewickelt werden; rund 50.000 berechtigte Haushalte waren betroffen. Später wurden gestohlene Passwörter bestätigt. Die Täter veröffentlichten zudem große Mengen an Dateien, darunter laut Bericht sensible Personal- und Finanzunterlagen sowie Informationen zur kritischen Infrastruktur. Selbst wenn ein Angriff technisch eingedämmt ist, können abgeflossene Daten noch für Identitätsdiebstahl, Betrug oder Erpressung missbraucht werden.

Auch beim Bau des Fehmarnbelt-Tunnels beeinträchtigt ein bestätigter Cyberangriff die Arbeiten. Das Baukonsortium machte zunächst keine Angaben zu Art und Umfang. Medien berichteten über Probleme mit Zugangskarten und technischer Ausrüstung; unter anderem hätten Bauschiffe wegen Schwierigkeiten bei der präzisen Positionierung nicht auslaufen können und Kräne stillgestanden. Wer hinter dem Angriff steckt und welche zusätzlichen Folgen er für den Zeitplan hat, ist offen. Berichten zufolge liefen Bauarbeiten auf beiden Seiten dennoch weiter.

Für KDBs Arbeit an IT-Sicherheit und Prozessgestaltung steckt darin eine wichtige Frage: Welche Leistung muss weiterlaufen, wenn ein System isoliert werden muss? Dazu gehören klare Zuständigkeiten, überprüfbare Zugriffsrechte und Abläufe für den Störungsfall – nicht nur eine technische Abwehrmaßnahme.

NAS und Netzwerkgeräte: Dein Internetanschluss kann unbemerkt mitgenutzt werden

Die Sicherheitsfirma GreyNoise hat eine Kampagne untersucht, bei der mindestens 143 internetfähige Netzwerkgeräte in 34 Ländern kompromittiert wurden. Angreifer nutzten bekannte Schwachstellen, um die Software Pawns.app heimlich auf Geräten wie NAS-Systemen und Netzwerkvideorekordern zu installieren. Die Software ist nicht an sich Schadsoftware. Das Problem ist die Installation ohne Wissen und Zustimmung der Besitzer: Deren Internetanschlüsse wurden Teil eines kommerziellen Proxy-Netzwerks.

Fremde können ihren Datenverkehr dadurch über die öffentliche IP-Adresse des betroffenen Anschlusses leiten. Für besuchte Dienste sieht es dann so aus, als käme die Aktivität vom Anschluss des Opfers. Eine ungewöhnlich langsame Verbindung kann auf zusätzliche Nutzung hindeuten, beweist sie aber nicht. GreyNoise berichtet zudem von Fällen, in denen Angreifer weitere Zugänge über SSH-Schlüssel einrichteten.

Wenn Du NAS, Videorekorder oder andere erreichbare Netzwerkgeräte betreibst, prüfe verfügbare Sicherheitsupdates und deaktiviere Fernzugriffe, die Du nicht benötigst. Unternehmen sollten auffällige Anmeldungen und Verbindungen untersuchen, statt ein Gerät nach der Ersteinrichtung einfach zu vergessen. Genau solche dauerhaften Kontrollen gehören zu einem vernünftigen Managed-Service-Ansatz.

Click-Fix statt Kontoprüfung: Sparkassen-Phishing will Dich Befehle ausführen lassen

Das Computer-Notfallteam der Sparkassen-Finanzgruppe warnt vor gefälschten E-Mails, die auf eine nachgebaute Website führen. Dort sollen Nutzer bestimmte Tastenkombinationen drücken oder Befehle ausführen – angeblich für eine Sicherheitsprüfung. Diese Masche heißt Click-Fix.

Die gefährliche Pointe: Beim Aufruf der Seite kann Schadcode in die Zwischenablage kopiert werden. Wer anschließend die vorgegebenen Schritte ausführt, startet ihn womöglich selbst. Danach kann weitere Schadsoftware geladen werden, die etwa Zugangsdaten stiehlt, Fernzugriff ermöglicht oder Dateien verschlüsselt. Eine Website, die Dich zur „Verifizierung“ Systembefehle ausführen lässt, verdient also keine Mitarbeit. Auch nicht, wenn sie besonders amtlich guckt.

Öffne verdächtige Links nicht und führe keine dort verlangten Befehle aus. Ist es bereits passiert, empfiehlt das Sparkassen-Notfallteam, den Online-Banking-Zugang sofort sperren zu lassen und das Gerät fachkundig prüfen zu lassen. Bei Verdacht sollten außerdem PIN und Kontobewegungen geprüft sowie die Bank informiert werden. Für Unternehmen ist das zugleich ein Thema für verständliche Sensibilisierung: Mitarbeitende müssen ungewöhnliche Aufforderungen erkennen und wissen, an wen sie sich wenden können.

Apps und Android-Schutz: Ein Treffer ganz oben ist noch kein Vertrauensbeweis

Eine irreführende App im Google Play Store wirkte nach einer späteren Umbenennung wie Chrome. Sie war ursprünglich als Spiel veröffentlicht worden; ein Großteil ihrer mehr als 100.000 Downloads entfiel laut Bericht auf diese frühere Version. Bezahlte Anzeigen sollen dazu beigetragen haben, dass die App bei Suchanfragen vor dem echten Browser erschien. Ein direkter Schadcode wurde bislang nicht nachgewiesen, und Google hat die App entfernt. Der Fall zeigt trotzdem: Suchposition und vertrautes Symbol ersetzen keine Prüfung des Entwicklers.

Parallel hat Google neue Android-Funktionen gegen Betrug angekündigt. Ein optionaler erweiterter Schutzmodus in Google Messages soll in den kommenden Wochen Nachrichten unbekannter Absender mithilfe von Gemini-Modellen auf Betrugsabsichten prüfen. Google zufolge erfolgt die Cloud-Analyse in einer Umgebung, in der die Nachrichten verschlüsselt und für Google nicht zugänglich bleiben. Auf ausgewählten neueren Smartphones sollen Gemini-Nano-Modelle unbekannte Links direkt auf dem Gerät prüfen.

Weitere angekündigte Schutzmaßnahmen betreffen ausgeblendete Login- und Zahlungsfelder bei der Bildschirmfreigabe in Chrome, Warnungen und Sperren gegen unbemerkte Anrufweiterleitungen sowie die Prüfung bestimmter Bankanrufe über die jeweilige Bank-App. Funktionen, Geräteunterstützung und Einführungstermine unterscheiden sich. Die praktische Lehre bleibt unabhängig davon gleich: Schutzfunktionen nutzen, Apps kritisch prüfen und bei ungewöhnlichen Zahlungs- oder Zugriffsaufforderungen nicht auf Autopilot schalten.

Microsoft Defender für Linux-Desktops: Ein gemeinsamer Blick auf Endgeräte

Microsoft erweitert Defender for Endpoint auf Linux-Desktops. Bisher war die Linux-Version für Server vorgesehen. Administratoren sollen Workstations damit über ihre vorhandene Defender-Infrastruktur zentral verwalten können – einschließlich Echtzeitschutz, geplanten Scans und Endpoint Detection and Response. Dazu kommen unter anderem Regeln für externe Speichermedien sowie ein Überblick über installierte Software, bekannte Schwachstellen und verfügbare Updates.

Die Desktop-Unterstützung befindet sich noch in einer öffentlichen Vorschau; ein Termin für die allgemeine Veröffentlichung ist nicht genannt. Erforderlich ist ein entsprechendes laufendes Abonnement. Für Unternehmen mit gemischten Windows- und Linux-Umgebungen ist die Ankündigung dennoch relevant: Sicherheitsüberwachung sollte nicht an der Betriebssystemgrenze enden. Ob die Vorschau zur eigenen Umgebung passt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Digitale Ausweis-Wallet: Bequem ausweisen ist nicht dasselbe wie eine Zahlung freigeben

Die staatliche Digital-Wallet „d-you“ soll im Januar 2027 starten. Sie ist für digitale Ausweise, amtliche Dokumente und elektronische Unterschriften vorgesehen. Der rechtliche Rahmen in Deutschland ist noch Gegenstand der Gesetzgebung; über den Gesetzentwurf sollte der Bundestag voraussichtlich am 22. Oktober abstimmen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt grundsätzlich die Möglichkeit, eine Wallet zur Identifizierung bei Kontoeröffnungen zu verwenden. Sie verlangt aber klare Regeln für die Speicherung übermittelter Daten, für Haftung, Betrugsprüfung und den Umgang mit technischen Fehlern. Besonders wichtig ist die Trennung von Authentifizierung und Autorisierung: Zu bestätigen, wer Du bist, ist nicht automatisch dasselbe wie die Freigabe einer konkreten Zahlung.

Datenschutz- und Sicherheitsfragen sind ebenfalls offen. Sachverständige kritisierten unter anderem, dass die Wallet zum Start nicht pseudonym genutzt werden könne. Zudem wurde auf Risiken durch kompromittierte oder nicht mehr aktualisierte Smartphones und auf noch nicht öffentlich unabhängig bewertete Teile der Sicherheitsarchitektur hingewiesen. Für digitale Kundenprozesse – von der Identifikation bis zur Unterschrift – wird entscheidend sein, welche Daten wirklich nötig sind und wer im Fehlerfall Verantwortung trägt. Mehr zum Grundthema findest Du in unserem Tech-Update über digitale Identitäten.

Wer entscheidet über offene Sicherheitslücken?

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Bitkom fordern verbindliche gesetzliche Regeln dafür, wie staatliche Stellen mit entdeckten IT-Schwachstellen umgehen. Hintergrund sind geplante zusätzliche digitale Befugnisse für deutsche Nachrichtendienste. Die Organisationen warnen vor einem möglichen Anreiz, bekannte Lücken für eigene Zwecke offenzuhalten, statt ihre Behebung zu ermöglichen.

Ihre Forderungen: Die Schließung soll grundsätzlich Vorrang haben; Ausnahmen brauchen eine strenge, nachvollziehbare Risikoabwägung und Kontrolle. Außerdem sollen vertrauliche Meldungen an das BSI geschützt bleiben. Denn wenn Forschende und Unternehmen befürchten müssen, dass ihre Hinweise anders genutzt werden, könnten sie Lücken seltener melden.

Das ist keine abstrakte Debatte für Unternehmen. Verlässliche Meldewege und verantwortungsvolle Offenlegung helfen dabei, Schwachstellen zu beheben, bevor sie weitere Systeme gefährden. Ob staatlich oder betrieblich: Eine Lücke zu kennen und trotzdem keinen klaren Umgang damit zu haben, ist kein Sicherheitskonzept.

KI im Unternehmen: Lokal betreiben, passend auswählen, Verantwortung behalten

Wer mit Kundendaten, sensiblen Dokumenten oder Quellcode arbeitet, kann KI-Modelle auch auf eigener Hardware ausführen. Dann müssen diese Daten für die Nutzung des Modells nicht an Server eines Anbieters übertragen werden; grundsätzlich ist auch ein Betrieb ohne Internetverbindung möglich. Das heißt aber nicht, dass jedes Modell auf jedem Rechner sinnvoll läuft. Arbeitsspeicher, GPU-Kapazität und Rechenleistung setzen Grenzen.

Das Webtool Whatmodel.sh will bei der Vorauswahl helfen. Es vergleicht zahlreiche Modelle anhand öffentlich zugänglicher Benchmarks und lässt unter anderem Modellart, Einsatzzweck, verfügbare Hardware und ein Budget berücksichtigen. Angezeigte Werte wie Speicherbedarf und ungefähre Geschwindigkeit sind eine Orientierung – kein Ersatz für einen Test mit den eigenen Aufgaben. Für KDBs Arbeit an Digitalisierung und Automatisierung ist genau diese Passung wichtig: Erst den Prozess und die Datenanforderungen klären, dann das Werkzeug auswählen.

Auch auf größerer Ebene bleibt industrielle KI ein Thema: Die Bundesregierung plant laut übereinstimmenden Medienberichten eine Kooperation mit Nvidia und deutschen Unternehmen, um ihren Einsatz in der Industrie voranzutreiben. Über eine mögliche Investition des Bundes wurde berichtet; welche Vorhaben daraus entstehen und ob zusätzliches privates Kapital mobilisiert wird, ist noch offen. Leistungsfähige Chips allein lösen schließlich weder Fachkräftemangel noch Fragen zu Daten, Kosten und praktischer Umsetzung.

Gleichzeitig zeigen Klagen von acht US-Bundesstaaten gegen OpenAI, wie stark die Verantwortung von KI-Anbietern diskutiert wird. Die Staaten werfen dem Unternehmen unzureichenden Nutzerschutz vor, teils mit Schwerpunkt auf Kindern und Jugendlichen. Das sind Vorwürfe in laufenden Verfahren, keine gerichtlich festgestellten Tatsachen. OpenAI verweist auf vorhandene Schutzmaßnahmen und kündigt deren Weiterentwicklung an. Für den Unternehmenseinsatz bleibt die nüchterne Frage: Welche Aufgaben darf KI übernehmen, welche Daten darf sie sehen und wo prüft ein Mensch das Ergebnis?

Deepfakes: Kennzeichnen, schützen – und Regeln präzise formulieren

KI-generierte Bilder, Stimmen und Videos können täuschend echt wirken. In einer aktuellen Folge des c’t-Datenschutz-Podcasts wird diskutiert, wie europäische und deutsche Regeln Betroffene schützen können, ohne harmlose synthetische Inhalte und ihre Nutzer unnötig zu erfassen. Ein Streitpunkt ist bereits die Definition: Die EU-KI-Verordnung beschreibt Deepfakes weit, während die Gesprächsteilnehmer stärker zwischen unproblematischen und schädlichen Inhalten unterscheiden wollen.

Besonders dringlich sind sexualisierte Darstellungen realer Personen ohne deren Einwilligung. Zugleich werden die Grenzen geplanter Verbote und Strafrechtsverschärfungen diskutiert – etwa, ob bereits die Herstellung oder erst die Verbreitung bestimmter Inhalte strafbar sein soll. Die im Beitrag beschriebenen deutschen Verschärfungen sind Vorschläge beziehungsweise Teil der laufenden politischen Debatte, nicht pauschal geltendes Recht.

Für Marketing, Design und Social Media ist die Richtung trotzdem klar: Wenn KI bei Medieninhalten eingesetzt wird, gehören Persönlichkeitsrechte, transparente Kennzeichnung und eine sorgfältige Freigabe in den Arbeitsprozess. Ein Inhalt kann technisch beeindruckend und für die Veröffentlichung trotzdem ungeeignet sein. Das gilt erst recht, wenn reale Menschen erkennbar sind.

KDB-Fazit: Sicherheitsarbeit ist Betriebsarbeit

Dieses Abend-Update zeigt drei Dinge besonders deutlich: Updates müssen ankommen, Angriffe müssen beherrschbar bleiben und digitale Bequemlichkeit braucht überprüfbare Grenzen. Microsofts Patchday verlangt Aufmerksamkeit; die Exchange-Meldungen verlangen zugleich einen Blick auf die Verfügbarkeit. Berlin und der Fehmarnbelt zeigen, dass Cybervorfälle Zahlungen, Verwaltung und Bauabläufe treffen können. Und bei Wallets sowie KI entscheidet nicht nur die Funktion, sondern auch, wer Daten schützt und Verantwortung übernimmt.

KDB verbindet dafür IT-Sicherheit und Managed Services mit Digitalisierung, Automatisierung und verständlicher Kommunikation. Denn die beste technische Maßnahme bringt wenig, wenn niemand weiß, ob sie umgesetzt wurde, was im Störungsfall zu tun ist oder woran eine gefälschte „Sicherheitsprüfung“ zu erkennen wäre. Also: Systeme prüfen, Zuständigkeiten klären und bei merkwürdigen Aufforderungen lieber einmal mehr nachfragen. Des isch oft günstiger als hinterher aufräumen.

Dieser Artikel wurde durch eine KI generiert und dient lediglich der Unterhaltung. Dieser Artikel soll aufzeigen, was durch künstliche Intelligenz möglich ist.

Grau-ovales Etikett mit weißer Aufschrift „AI GENERATED“ als Kennzeichnung für KI-generierte Inhalte.