Namenswechsel von Lexoffice zu Lexware Office – was bedeutet das für Nutzer?

Seit 2024 firmiert die bekannte Buchhaltungssoftware „Lexoffice“ unter dem neuen Namen „Lexware Office“. Dieser Schritt hat keine Auswirkungen auf die Funktionalitäten und den Service, sondern dient der Markenstärkung und verdeutlicht die enge Verbindung zur Muttergesellschaft, der Haufe Group. Für die über 300.000 Klein- und Kleinstunternehmerin Deutschland, die diese Software nutzen, bleibt alles wie gewohnt – von der einfachen Handhabung bis hin zur automatischen Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Was bleibt gleich?

Die Kernfunktion von Lexware Office bleibt die Unterstützung bei der Automatisierung und Digitalisierung der Buchhaltung. Dazu gehören unter anderem:

  • Rechnungen und Angebote: Schnell und GoBD-konform erstellen.
  • Automatische Belegerfassung: Einfach scannen oder abfotografieren.
  • Zahlungseingänge überwachen: Bankbewegungen automatisch abgleichen.
  • Lohnabrechnung: Einfach und rechtssicher für bis zu fünf Mitarbeiter selbst erledigen​.

All diese Funktionen, die Lexoffice zu einer beliebten Software gemacht haben, sind auch in Lexware Office vollständig erhalten. Auch der Kundensupport, Updates und die Einbindung von Steuerberatern bleiben unverändert.

Neuer Name, bewährte Qualität

Der Namenswechsel zu Lexware Office ist nicht nur eine kosmetische Anpassung. Er soll die Zugehörigkeit zur Haufe Group und deren Expertise im Bereich der Unternehmenssoftware stärker unterstreichen. Lexware steht seit über 30 Jahren für Zuverlässigkeit und innovative Lösungen in der Buchhaltung, und die Verbindung zu dieser Traditionsmarke soll auch in der Zukunft Vertrauen schaffen.

Pflicht zur E-Rechnung ab 2025

Ein besonders relevanter Aspekt für Unternehmen ist die kommende gesetzliche E-Rechnungspflicht, die ab 2025 für alle Geschäftsvorgänge mit der öffentlichen Hand verbindlich wird. Lexware Office ist hier bestens vorbereitet: Die Software unterstützt bereits heute das Schreiben, Versenden, Empfangen und Archivieren von E-Rechnungen gemäß den Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Dies bedeutet, dass alle Anwenderautomatisch auf der sicheren Seite sind und keine weiteren Anpassungen vornehmen müssen​.

Die Einführung der E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und wird sowohl Zeit als auch Kosten sparen. Unternehmen, die Lexware Office nutzen, profitieren von der automatisierten Abwicklung, sodass der Übergang zur E-Rechnung reibungslos verläuft​.

Fazit

Für die Nutzer von Lexware Office bleibt der gewohnte Komfort erhalten. Die Software bietet weiterhin die bewährten Funktionen und erfüllt zugleich neue gesetzliche Anforderungen wie die E-Rechnungspflicht ab 2025. Der Namenswechsel zu Lexware Office stärkt das Vertrauen in die Marke und garantiert eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Software – so bleibt mehr Zeit für das Wesentliche im Arbeitsalltag.

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