KDB-Tech-Update – Solarpaket, Chatbots, Hannover Messe, generative KI

KDB-Tech-Update

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KDB-Tech-Update

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Guten Morgen! Hier ist dein morgendliches Tech-Update von KDB Medienagentur GmbH.

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In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige aus der Tech-Welt, von Solarpaket-Änderungen für Balkonkraftwerke über den Einsatz von unternehmensinternen Chatbots bis hin zu neuen Gesetzen und interessanten Umfragen zur künstlichen Intelligenz.

Bundestag und Bundesrat beschließen Solarpaket: Was sich für Balkonkraftwerke ändert

Der Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Solarpaket I beschlossen, das einige Änderungen für Balkonkraftwerke mit sich bringt. Bisher war die Anschaffung und der Betrieb eines Balkonkraftwerks mit bürokratischen Hürden verbunden. Das ändert sich nun, denn künftig wird es weniger Aufwand bei der Anmeldung geben. Statt die Anlage an mehreren Stellen registrieren zu müssen, reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister aus. Der Vorgang wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.

Auch in Bezug auf den Stromzähler gibt es Änderungen. Bisher musste man einen Stromzähler mit Rücklaufsperre besitzen, um ein Balkonkraftwerk betreiben zu dürfen. Mit dem neuen Gesetzespaket ist es nun möglich, vorübergehend rückwärts laufende Stromzähler zu verwenden, bis eine neue Messeinheit installiert wird.

Eine weitere Vereinfachung betrifft den Anschluss der Balkonkraftwerke. Bisher war der Einsatz von Schutzkontaktsteckern zum Anschluss verboten, da eine Energiesteckdose vorgeschrieben war. Mit dem neuen Gesetz wird der Einsatz von Schutzkontaktsteckern erlaubt sein. Allerdings muss die entsprechende Norm noch überarbeitet werden, was einige Monate in Anspruch nehmen wird.

Des Weiteren wird die zulässige Leistung von Wechselrichtern erhöht. Bisher lag die Grenze bei 600 Watt, diese wird auf 800 Watt angehoben, sobald die zugehörige Norm ausgearbeitet wurde. Einige Hersteller bieten bereits Sets mit upgradefähigen Wechselrichtern an, deren Leistung zunächst auf 600 Watt begrenzt ist, aber nachträglich auf 800 Watt erhöht werden kann.

Auf der anderen Seite wird es eine Begrenzung der Modulleistung von Solarpaneelen geben. Bisher gab es keine Leistungsgrenze, künftig wird die maximale Modulleistung bei 2.000 Watt liegen.

Das Solarpaket I wurde bereits im August 2023 vom Kabinett beschlossen, aber erst jetzt vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Verbraucherschützer kritisieren die Verzögerung und betonen die Wichtigkeit von gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit Verbraucher an der Energiewende teilnehmen können.

Das Gesetz muss nun noch ausgefertigt und verkündet werden, bevor die Änderungen in Kraft treten.

Unternehmensinterner Chatbot: Wann er sich lohnt und 3 Regeln für die Nutzung

Ein eigener Chatbot kann Unternehmen dabei helfen, den Arbeitsalltag zu erleichtern. Statt zeitaufwendig die unternehmensinterne Ablage nach Informationen zu durchsuchen, können Mitarbeiter:innen ihre Anfragen direkt an den Chatbot stellen. Dabei stellt sich jedoch die Frage, für wen sich ein unternehmensinterner Chatbot lohnt und was bei der Erstellung beachtet werden sollte.

Externe Chatbots wie ChatGPT haben bereits Einzug in den Arbeitsalltag gehalten und beeinflussen die Erwartungen der Menschen an die Suche im Internet. Allerdings sind externe Anbieter wie ChatGPT nicht immer die beste Lösung für Unternehmen, da sie oft keine Auskunft über Unternehmensinterna geben können und Datenschutzbedenken bestehen.

Eine Alternative ist die Entwicklung eines eigenen Chatbots auf Basis von CustomGPT. Unternehmen können so individuelle Chatbots erstellen, die auf ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind. Ein Beispiel dafür ist das Wäsche-Unternehmen Snocks, das einen eigenen Chatbot zur Unterstützung im Onboarding nutzt. Allerdings können nicht alle Unternehmen von einem eigenen Chatbot profitieren. Es ist wichtig, sich bewusst für die Nutzung eines unternehmensinternen Chatbots zu entscheiden und die Notwendigkeit dafür zu überprüfen.

Dafür gibt es drei Regeln, die bei der Nutzung eines unternehmensinternen Chatbots beachtet werden sollten:

  1. Daten richtig bereitstellen und Indizierung: Damit der Chatbot die Fragen der Mitarbeiter:innen beantworten kann, müssen die entsprechenden Daten vorliegen. Dabei ist es nicht nur wichtig, textbasierte Inhalte bereitzustellen, sondern auch grafische Inhalte in vektorisierter Form zu verwenden. Die Erstellung des Index ist ressourcenintensiv und sollte sorgfältig durchgeführt werden.
  2. Suche trainieren: Der Chatbot muss lernen, verschiedene Fragen zu beantworten. Dafür muss er mit verschiedenen Fragen gefüttert und die Antworten ausgewertet werden. Die besten Fragen und Antworten werden dem Chatbot als Trainingsdaten gegeben. Dabei sollte auch der Datenschutz beachtet werden, um den Zugriff auf bestimmte Informationen zu regeln.
  3. Integration in den Arbeitsalltag: Nach der Testphase sollte der Chatbot im Unternehmen ausgerollt werden. Dabei ist es wichtig, eine hohe Erreichbarkeit zu gewährleisten, damit die Mitarbeiter:innen den Chatbot regelmäßig nutzen können. Es ist auch wichtig, die Erwartungen der Mitarbeiter:innen während des gesamten Prozesses im Blick zu behalten. Die Sicherheit des Chatbots sollte kontinuierlich überprüft werden, da er keine Richtigkeit garantieren kann.

Die Entwicklung und Instandhaltung eines unternehmensinternen Chatbots erfordert Fachwissen und Zeit. Es ist daher eine Kostenfrage, die von Unternehmen berücksichtigt werden muss.

Insgesamt kann ein unternehmensinterner Chatbot den Arbeitsalltag erleichtern, wenn er richtig eingesetzt wird und die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen berücksichtigt werden.

Roboter, KI und digitale Zwillinge: Was bleibt von der Hannover Messe 2024?

Die Hannover Messe 2024 war eine Plattform für Industrieexpert:innen, um Innovationen und Lösungsvorschläge für Herausforderungen in der Industrie zu präsentieren. In diesem Jahr lag der Fokus besonders auf der Technologie der Zukunft.

Ein zentrales Thema war die Vernetzung und der Einsatz von digitalen Zwillingen. Immer mehr Vorgänge werden durch die Vernetzung von Geräten ermöglicht, was jedoch auch ein Einfallstor für Hacker:innen sein kann. Besonders beim Thema digitaler Zwilling spielt die Sicherheit eine große Rolle. Ein Beispiel für eine mögliche Regulatorik in Bezug auf Software-Sicherheit war der Cyber Resilience Act.

Ein weiterer Schwerpunkt der Messe war die Präsentation von Robotertechnologie. Unternehmen aus Europa, insbesondere China und Indien, zeigten ihre technische Entwicklung auf der Messe. Es wurden Roboterhunde und Ein-Arm-Roboter präsentiert. Ein interessantes Beispiel war Kuka, ein Unternehmen mit Sitz in Augsburg, das jedoch seit Ende 2022 zu einem chinesischen Unternehmen gehört. Kuka präsentierte einen Roboterarm, der bei der Herstellung von Croissants unterstützte und zeigte damit, wie Technik im Alltag eingesetzt werden kann.

Ein weiterer Aspekt war die Kommunikation zwischen Mensch und Maschine. Siemens präsentierte einen Roboterarm, der mit einer Software gesteuert werden kann und somit eine direkte Kommunikation mit den Nutzer:innen ermöglicht. Allerdings zeigten sich auch hier noch Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Mensch und Maschine.

Ein zentrales Thema, das sich durch die Messe zog, war die Sicherheit. Mit zunehmender Vernetzung und Nutzung von KI-unterstützten Technologien ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Sicherheitsmaßnahmen ausbauen. Gleichzeitig ist es auch wichtig, die Abhängigkeit von anderen Ländern, insbesondere China, zu reduzieren und Fachwissen aufzubauen, um Vorreiter in der Industrie zu sein.

Ein weiterer Fokus lag auf der Gewinnung von Fachkräften für die Industrie. Es wurden verschiedene Maßnahmen präsentiert, um junge Menschen und insbesondere Frauen für die Arbeit in der Industrie zu begeistern. Es wurde jedoch auch deutlich, dass immer noch Handlungsbedarf besteht, um Frauen in der Industrie zu integrieren.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Hannover Messe 2024 gezeigt hat, dass die Industrie Fachkräfte gewinnen, sicherheitsbewusst mit KI umgehen und unabhängiger und innovativer werden muss, um zukunftsfähig zu bleiben.

Generative KI: Neue Umfrage zeigt, was Führungskräfte wirklich darüber denken

Laut einer aktuellen Umfrage der Business-School Insead nutzen bereits zwei von drei Managern und Führungskräften generative KI für berufliche und private Zwecke. An der Umfrage haben über 1.200 Führungskräfte aus der ganzen Welt teilgenommen. Die Befragung wurde im Juli und August 2023 durchgeführt und zeigt, dass generative KI, obwohl sie damals noch in den Anfängen steckte, bereits positiv wahrgenommen wurde.

Fast die Hälfte der Befragten zeigte sich „eher begeistert als besorgt“ über generative KI. Etwa 42 Prozent äußerten sich gleichermaßen begeistert und besorgt, während nur neun Prozent „eher besorgt als begeistert“ waren. Die Begeisterung beruht vor allem darauf, dass generative KI Zeit spart und die Effizienz steigert, indem sie Menschen von mühsamen und langweiligen Aufgaben entlastet. Tatsächlich glauben rund 35 Prozent der Teilnehmer, dass KI das Leben und die Gesellschaft insgesamt positiv beeinflusst.

Allerdings gibt es auch Bedenken. 28 Prozent der Befragten befürchten, dass KI zu Jobverlusten führen könnte, während 30 Prozent sich Sorgen machen, dass sie Menschen austricksen könnte. Weitere 37 Prozent glauben, dass die zwischenmenschliche Verbindung abnehmen könnte. Besonders große Bedenken wurden hinsichtlich des potenziellen Missbrauchs der Technologie geäußert. 67 Prozent der Teilnehmer äußerten die Sorge, dass KI für Überwachung oder Hacking verwendet werden könnte und damit Probleme mit der Privatsphäre entstehen könnten.

Trotz dieser Bedenken nutzen bereits mehr als die Hälfte der Befragten generative KI in ihren Unternehmen. Weitere 27 Prozent planen, die Technologie im nächsten Jahr zu integrieren. Nur 21 Prozent haben keine Pläne, sich mit der Technologie auseinanderzusetzen. Dies zeigt, dass generative KI trotz der Bedenken bereits frühzeitig in vielen Unternehmen und insbesondere von Führungskräften eingesetzt wird.

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen somit, dass generative KI sowohl von Führungskräften als auch in Unternehmen bereits weit verbreitet ist. Die Technologie bietet Vorteile hinsichtlich Zeitersparnis und Effizienzsteigerung, birgt jedoch auch potenzielle Risiken und Bedenken, insbesondere in Bezug auf den Missbrauch der Technologie und mögliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze und soziale Verbindungen.

Bundesrat befürwortet einheitliches Ladekabel und Digitales-Dienste-Gesetz

Der Bundesrat hat am Freitag zwei wichtige digitalpolitische Gesetze befürwortet, die EU-Vorgaben umsetzen sollen.

Einheitliches Ladekabel:

Die Länderkammer hat eine Novelle des Funkanlagengesetzes befürwortet, die bereits vom Bundestag Mitte März beschlossen wurde. Demnach sollen bis Ende des Jahres standardisierte Ladekabel auf Basis von USB-C für verschiedene Geräte wie Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher eingeführt werden. Ab 2026 wird diese Auflage auch für Laptops gelten. Ziel dieser Vereinheitlichung ist es, Kabelsalat und Elektroschrott zu verringern und die Suche nach Ladegeräten zu vereinfachen. Dadurch können Handys und andere Geräte künftig auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden. Die Hersteller müssen jedoch auf den Verpackungen eindeutig kennzeichnen, ob ein Ladewerkzeug enthalten ist oder nicht. Zusätzlich sollen weitere Leistungseigenschaften deutlich gemacht werden. Mit der Novelle wird auch eine zukünftige Harmonisierung entsprechend den technologischen Weiterentwicklungen ermöglicht, wobei nicht kabelgebundene Ladesysteme wie Qi berücksichtigt werden. Als Standard für kabelgebundenes Laden wird neben USB-C auch das „USB Power Delivery“-Protokoll vorgesehen.

Digitales-Dienste-Gesetz:

Der Bundesrat hat auch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) befürwortet, das ebenfalls vom Bundestag im März verabschiedet wurde. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Vorgaben aus dem Digital Services Act (DSA) der EU umzusetzen und einen neuen Rahmen für den Kampf gegen Hass, Hetze und Desinformation im Netz zu schaffen. Dabei wird das einschlägige Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) weitgehend und das Telemediengesetz (TMG) komplett ersetzt. Das DDG sieht die Schaffung einer unabhängigen Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur vor, die für Transparenz und Fairness sorgen und Plattformbetreiber zentral beaufsichtigen soll. Nutzer können ihre Beschwerden direkt an den Digital-Services-Coordinator (DSC) richten, der ein leicht zugängliches und bedienbares Beschwerdemanagement-System einrichten muss. Das Gesetz enthält auch Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum, deren Einhaltung von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht wird. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll zudem das Einhalten der europäischen Datenschutzbestimmungen im Blick behalten. Das DDG beinhaltet auch Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen den DSA.

Beide Gesetze können nun offiziell verkündet werden und treten jeweils einen Tag später in Kraft.

Microsoft veröffentlicht Quellcode für MS-DOS 4.0

Microsoft hat zusammen mit IBM eine weitere Version seines alten Betriebssystems MS-DOS unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht. Der Quellcode für MS-DOS 4.0 steht unter einer MIT-Lizenz als Repository nun auf GitHub bereit. Dort finden sich bereits seit sechs Jahren die MS-DOS-Versionen 1.25 und 2.0. Microsoft und IBM denken, es handele sich um ein „faszinierendes Stück Betriebssystemgeschichte“.

Ursprünglich wollte ein englischer Forscher namens Connor „Starfrost“ Hyde mit dem früheren Microsoft-CTO Ray Ozzie, der damals für Lotus arbeitete, über Software aus dessen Sammlung sprechen, schreiben die Microsoft-Mitarbeiter Scott Hanselman und Jeff Wilcox. Hyde hatte sich eigentlich für die Beziehung zwischen MS-DOS 4, dessen Multitasking-Version (MT) bis hin zu OS/2 interessiert, letztlich führten dessen Recherchen zu dieser Veröffentlichung.

Aus Ozzies Fundus stammen die Beta-Ausgaben der MT-Version des Betriebssystems aus dem Jahr 1984. Diese hat Hanselman mit Hilfe des Internetarchivars Jeff Sponaugle gesichert. Zudem haben sie dazugehörige Originaldokumente gescannt. Diese finden sich als PDF-Dateien zusammen mit der MT-DOS Beta auf GitHub in einem eigenen Ordner. Den Quellcode für MT-DOS konnte Wilcox nicht im Archiv seines Unternehmens finden, wohl aber jenen für MS-DOS 4.0. Hanselman und Wilcox versprechen, die Archive weiter durchsuchen zu wollen und das Repository gegebenenfalls zu aktualisieren. Dabei erwähnen sie auch, dass manche der Programmierer, die Mitte der 1980er-Jahre den Quellcode für MS-DOS 4.0 geschrieben haben, heute noch bei Microsoft oder IBM arbeiten.

Wie schon zu den früheren Gelegenheiten weist Microsoft darauf hin, dass es den Quellcode lediglich aus historischen Gründen freigegeben hat und die Dateien statisch seien; Pull Requests werden ignoriert. Wer damit experimentieren und programmieren wolle, möge den Code bitte forken. Die auf GitHub verfügbare Betaversion von MT-DOS lassen sich ausführen, versichert Microsoft. Dafür sei in dem Unternehmen ein originaler IBM Personal Computer XT herangezogen worden sowie die Emulatoren PCem und 86Box.

Drei Fragen und Antworten: Mit Passkeys aus dem Passwörter-Elend?

In dem Artikel geht es um das Thema Passkeys als mögliche Alternative zu klassischen Passwörtern und FIDO2-Sticks. Passkeys ersetzen dabei das herkömmliche Passwort und bestehen lediglich aus einem Benutzernamen und einem Passkey. Diese Passkeys werden auf dem Smartphone, Tablet oder Rechner des Nutzers gespeichert, wodurch keine separate Hardware benötigt wird. Dies macht Passkeys nicht nur praktisch, sondern verbessert auch die Usability und sorgt für eine höhere Sicherheit.

Im Interview mit Klaus Rodewig, Mitglied im Expertenkreis Cybersicherheit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie, erfährt man weitere Details zu Passkeys. Rodewig erklärt, dass Passkeys in geschlossenen Infrastrukturen wie bei Apple und Google automatisch über die verschiedenen Geräte hinweg synchronisiert werden. Dadurch hat der Nutzer seinen Passkey auf allen Geräten mit demselben Benutzerkonto. Falls diese Funktion nicht vorhanden ist, können neue Passkeys auch durch einmalige Verwendung von klassischen Benutzername-Passwortkombinationen registriert werden.

Die Liste der Dienste und Anbieter, die Passkeys derzeit unterstützen, wird immer länger. Große Anbieter wie Apple, Google, Adobe und PayPal sind bereits dabei. Es gibt auch verschiedene Verzeichnisse im Internet, wie zum Beispiel das Passkey-Verzeichnis des Anbieters Keeper Security, in denen unterstützende Anbieter aufgelistet sind.

Die iX-Ausgabe im Mai widmet sich ausführlich dem Thema sichere Anmeldeverfahren wie Passkeys und Multifaktor-Authentifizierung. In den Titelartikeln „Passkeys in eigenen Anwendungen nutzen“, „Eigene Server mit Pushauthentifizierung schützen“ und „Mehr Sicherheit durch risiko- und kontextbasierte Multi-Faktor-Authentifizierung“ werden verschiedene Aspekte behandelt, um die Implementierung und Nutzung von Passkeys und anderen sicheren Anmeldeverfahren zu erleichtern.

Abschließend werden die Leser dazu aufgerufen, ihre Anregungen und Tipps zu den heutigen Herausforderungen der IT mitzuteilen. Die iX möchte in der Serie „Drei Fragen und Antworten“ die verschiedensten Perspektiven auf die IT-Welt beleuchten und ist daher offen für Vorschläge und Kommentare der Leser.

KI-Update Deep-Dive: Künstliche Intelligenz auf der DMEA

Auf der diesjährigen DMEA, der Messe für Digital Medical Expertise and Applications, lag der Fokus auf den Anwendungsgebieten Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen. Große Softwareunternehmen wie Microsoft präsentierten ihre Lösungen, bei denen KI Ärzte und Pflegekräfte unterstützen soll. Ein Beispiel dafür ist die KI-gestützte Sprachsoftware, die das Arzt-Patienten-Gespräch automatisch transkribiert und daraus Vorschläge für Therapien oder Risikohinweise generiert. In den USA ist die Copilot-Funktion bereits im Einsatz, auch wenn sie bei der Demonstration auf der Messe noch nicht perfekt funktionierte.

Allerdings bleibt der Datenschutz ein Knackpunkt bei der Anwendung von KI im Gesundheitswesen. Befürworter sehen den Zeitgewinn für Ärzte, während Kritiker davor warnen, dass Mediziner sich zu sehr auf KI verlassen könnten und dadurch aus der Routine kommen könnten. Die Unternehmen versuchen diesem Problem mit sogenannten „Clinical Safeguards“ entgegenzuwirken, allerdings wurden dazu auf der Messe noch keine konkreten Details genannt.

Neben Software wurden auch innovative Hardwarelösungen präsentiert. Ein Beispiel ist die „eHealth Station“ des finnischen Start-ups MedicubeX, eine telefonzellenartige Kabine, die innerhalb weniger Minuten verschiedene Vitalparameter messen kann. Diese Lösung könnte besonders für Routineuntersuchungen sinnvoll sein, da die Daten direkt an den Arzt geschickt werden können und lange Wartezeiten vermieden werden können. Allerdings wurde auch über Überwachungssysteme für Krankenhauszimmer diskutiert, wobei die Meinungen hierzu auseinandergingen. Eine Lösung, die den Patienten nur als Avatar zeigt, könnte für europäische Verhältnisse eher akzeptabel sein als eine Kamera, die das Krankenzimmer live zum Pflegepersonal überträgt.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass der Einsatz von Cloud-Lösungen im Gesundheitswesen stark zunimmt, was neue Fragen zur Datensicherheit aufwirft. Auch die geplante elektronische Patientenakte (ePA) wurde kritisch betrachtet. Viele Leserinnen und Leser äußerten Bedenken und fragten nach Möglichkeiten des Widerspruchs. Es wurde betont, dass Vertrauen eine wichtige Rolle spielt und die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden sollten, ob sie an solchen Projekten teilnehmen möchten. Deutschland hat großes Potenzial im Bereich der digitalen Medizin, muss aber auch die Bedenken der Menschen ernst nehmen und Lösungen finden, die möglichst viele zufriedenstellen.

Prompt Engineering: Tipps für den Einsatz generativer KI im Unternehmen

Im Webinar „Prompt Engineering im Unternehmen – Profi-Strategien, Tipps & Tricks“ des Fachdienstes heise KI PRO werden die Grundlagen des Prompt Engineering vorgestellt. Dabei handelt es sich um die Kunst, generative KI-Modelle durch präzise formulierte Anweisungen (Prompts) zu steuern und so optimale Ergebnisse zu erzielen. Das Webinar richtet sich an alle, die KI im Unternehmen produktiv und jenseits von Experimenten einsetzen wollen.

Im Webinar werden die Herausforderungen beim Erstellen effektiver Prompts im Produktiveinsatz in Unternehmen beleuchtet. Es wird diskutiert, ob sich daraus ein neues Berufsbild entwickeln könnte. Die wichtigsten Inhalte des KI Pro Deep Dives werden anhand von Praxisbeispielen zusammengefasst und offene Punkte diskutiert. Die Teilnehmenden erhalten so Orientierung für den Einsatz von Prompt Engineering im Unternehmen.

Folgende Fragen werden im Webinar beantwortet:

  1. Was ist eigentlich Prompt Engineering?
  2. Wie wird es zu einem Erfolgsfaktor im Unternehmen?
  3. Wieso ist Prompt-Kreativität wichtiger als Prompt Engineering?
  4. Welche Workflows lassen sich mit guten Prompts abbilden?
  5. Was sind die wichtigsten Elemente guten Promptings und wie schnell kann man es lernen?

Fachliche Vorkenntnisse oder besondere technische Voraussetzungen sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Am Ende des Webinars werden ausgewählte Fragen der Teilnehmenden zum Thema beantwortet. Es wird außerdem ein Ausblick auf kommende Veranstaltungen von heise KI PRO und das nächste Deep Dive Thema gegeben.

Das Webinar findet am 14. Mai um 16 Uhr statt und dauert etwa 60 Minuten. Interessierte können sich über den angegebenen Link anmelden.

Dieser Artikel wurde durch eine KI generiert und dient lediglich der Unterhaltung. Dieser Artikel soll aufzeigen, was durch künstliche Intelligenz möglich ist.